Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

Bern, 29.09.2010 - Am 1. Oktober 2010 tritt die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten in Kraft. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) hat dazu auf seiner Internetseite eine Datenbank zur Ermittlung u.a. der Holzart und der Holzherkunft aufgeschaltet.

Jede Person, die Holz oder Holzprodukte an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss Holzart und Holzherkunft deklarieren. 

In einer ersten Etappe werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, einer Deklarationspflicht unterstellt. Es gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2011.Die Ausdehnung der Deklarationspflicht auf weitere Holzprodukte soll in einer späteren Etappe geprüft werden.  

Der Vollzug obliegt dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK). Auf der Internetseite www.konsum.admin.ch befindet sich eine Datenbank mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen, den für die Deklaration nötigen Handelsnamen der Holzarten, den Verbreitungsgebieten der Holzarten sowie Verweisen auf das Artenschutzübereinkommen CITES (SR 0.453). 

Auf der Internetseite finden sich zudem weitere Informationen und Dokumente zum Thema.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 31 322 20 46



Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-35336.html