Koordination des Verkehrswesen im Ereignisfall (KOVE)

Bern, 25.8.2010, 25.08.2010 - Der Bund will mit der Einbindung von SBB und PostAuto als Systemführerinnen im öffent-lichen Verkehr (öV) die Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall (KOVE) weiter verbessern. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Verordnung über die KOVE (VKOVE) geändert und auf den 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt.

Bei Katastrophen und Notlagen mit landesweiten oder internationalen Auswirkungen (Ereignisfälle) ist die Koordination und Abstimmung von zivilen und militärischen Stellen im Verkehrswesen Aufgabe des Bundes. Mit der KOVE wird die Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsmittel im Hinblick auf Ereignisfälle so abgestimmt, dass nach deren Eintreten ein möglichst geregelter Verkehrsablauf gewährleistet ist.Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Tätigkeit der KOVE nicht nur auf die Koordination und Abstimmung bei der unmittelbaren Bewältigung der Ereignisfälle beschränken kann. Es braucht auch eine Koordination und Abstimmung der Präventionsmassnahmen im Hinblick auf besondere Gefährdungen, wie z. B. die Abgabe von gefahrbringenden, radioaktiven Stoffen an die Umwelt, einen landesweiten Stromausfall, Erdbeben, Pandemien sowie Extremismus und Terror unterhalb der Kriegsschwelle. Zu den Schlüsselstellen gehören auch die Systemführerinnen im öV auf der Schiene und Strasse, SBB und PostAuto. Diese stehen der KOVE mit spezifischem Wissen und Dienstleistungen zur Verfügung, koordinieren die Massnahmen zur Prävention und Bewältigung von Ereignisfällen auf operativer Ebene und stimmen sie aufeinander ab.Eine verbesserte Einbindung von SBB und PostAuto kann wesentlich zur Verminderung des Risikos im Bereich des Verkehrs beitragen und bei landesweiten und internationalen Katastrophen und Notlagen den Schaden eingrenzen. Mit der Änderung der VKOVE werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Einbindung der Systemführerinnen im öV geschaffen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information 031 322 36 43


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-34741.html