Revision Lebensmittelgesetz: Anpassung an EU-Recht wird begrüsst

Bern, 25.08.2010 - Der Bundesrat hat den Vernehmlassungsbericht über die Revision des Gesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG 2010) zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen Entwurf des Lebensmittelgesetzes und die Botschaft auszuarbeiten. Die vorgeschlagene Revision stösst bei Kantonen, Parteien und betroffenen Kreisen grossmehrheitlich auf Zustimmung. Ziel der Revision ist die weitgehende Anpassung an das europäische Recht, etwa mit der Ausweitung des Täuschungsschutzes oder Übernahme des Lebensmittelbegriffes der EU. Der umstrittenste Punkt in der Vernehmlassung war die Regelung punkto Veröffentlichung von Untersuchungsresultaten der Lebensmittelinspektionen.

Das Lebensmittelrecht der EU hat in den letzten Jahren für die Schweiz an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich heute um ein in sich konsistentes System der Lebensmittel- und Produktesicherheit (technische Vorschriften, Schnellwarnsysteme etc.). Angesichts der Globalisierung des Handels mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist die Aufrechterhaltung des bisherigen schweizerischen Systems mit teilweise vom EU System abweichenden Grundlagen und Begriffen und ohne Vernetzung mit den umliegenden Staaten auf die Dauer weder aus der Sicht des Gesundheitsschutzes noch aus wirtschaftlichem Blickwinkel sinnvoll. Hauptziel der Gesetzesrevision ist es deshalb, die schweizerischen Vorschriften an jene der EU anzupassen, um unnötige Handelshemmnisse abzubauen und so schnell wie möglich am System der Lebensmittelsicherheit und der Produktesicherheit der EU teilnehmen zu können.

In der Vernehmlassung waren insbesondere folgende Punkte umstritten:

  • Produktionsland: Es ist vorgesehen, die Deklarationspflicht für das Herkunftsland weiterzuführen, was in Landwirtschaftskreisen und von Konsumentenorganisationen begrüsst wurde. Die Lebensmittelindustrie dagegen wünscht sich mehr Flexibilität. Insbesondere wird in Frage gestellt, ob bei industriell verarbeiteten Erzeugnissen die Herkunftsdeklaration eine grosse Bedeutung hat.
  • Veröffentlichung der Untersuchungsresultate der Lebensmittelinspektionen: Es ist vorgesehen, die Untersuchungsresultate der Lebensmittelinspektionen zu publizieren. 2/3 der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssten grundsätzlich eine Veröffentlichung; allerdings wurden unterschiedliche Formen der Publikation vorgeschlagen. Vor allem Gastrobranche, Detailhandel und ein Teil der Kantone und deren Vollzugsbehörden lehnten dagegen eine Publikation ganz ab.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Lebensmittelgesetzes auszuarbeiten. Der Gesetzes- und Botschaftsentwurf wird vom Bundesrat voraussichtlich vor Ende Jahr verabschiedet.


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BAG, Michael Beer, Direktionsbereich Verbraucherschutz, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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