Bundesrat befürwortet vorgezogene Einlage in den Infrastrukturfonds

Bern, 31.05.2010 - Dem Infrastrukturfonds droht ab 2015 eine Liquiditätslücke. Damit für beschlossene Projekte genügend Mittel zur Verfügung stehen, fordern die Verkehrskommissionen von National- und Ständerat eine vorgezogene, einmalige Einlage in den Infrastrukturfonds in der Höhe von 850 Millionen Franken. Unter der Voraussetzung, dass dadurch keine sofortige Kompensationspflicht entsteht, schliesst sich der Bundesrat dieser Forderung an. Diese Einlage erhöht den Gesamtkredit des Fonds nicht.

Ein Grund für die Liquiditätslücke ist die rasche Umsetzung der dringlichen Projekte für den Agglomerationsverkehr. Die für diese Vorhaben bereits freigegebenen Mittel werden aus verschiedenen Gründen rasch konsumiert. Einerseits hat bei allen dringenden Projekten des Agglomerationsverkehrs der Baubeginn bis spätestens Ende 2008 erfolgen müssen. Anderseits wurden mit diesen Mitteln auch Projekte finanziert, die bereits im Bau beziehungsweise bei denen die Bauarbeiten bereits beendet waren (beispielsweise die Metro Lausanne oder die Durchmesserlinie Zürich).

Für beschlossene Agglomerationsprojekte sollen weiterhin rechtzeitig genügend Mittel zur Verfügung stehen, ohne die übrigen Aufgaben des Infrastrukturfonds zu vernachlässigen. Deshalb fordern die Verkehrskommissionen der eidgenössischen Räte, den Fonds mit einer vorgezogenen, einmaligen Einlage von 850 Millionen Franken aus den Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu alimentieren. Diese einmalige Einlage erlaubt es, sämtliche Aufgaben des Infrastrukturfonds bedarfsgerecht auszuführen. Sie erhöht den Gesamtkredit des Infrastrukturfonds von total 20,8 Milliarden Franken nicht. Damit diese Gelder vorgezogen investiert werden können, muss das Parlament eine entsprechende Änderung des Infrastrukturfondsgesetzes beschliessen. Die Verkehrskommission des Ständerates hat eine entsprechende parlamentarische Initiative lanciert.

Der Bundesrat unterstützt diese Forderung, namentlich vor dem Hintergrund der Bedeutung von funktionierenden Verkehrsinfrastrukturen für Wirtschaft und Gesellschaft im Grundsatz. Die Behandlung der ausserordentlichen Einlage als verbuchungsbedingte Zahlungsspitze und somit das Abweichen vom Prinzip des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bundesrat allerdings eine zwingende Voraussetzung für seine Zustimmung.   

Infrastrukturfonds IF

Mit dem IF werden folgende Aufgaben finanziert:

- Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomeratione

- Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes

- Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz

- Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen

Dafür hat das Parlament total 20,8 Milliarden Franken bereitgestellt – befristet auf 20 Jahre. Als ausserordentliche Ersteinlage wurde der Fonds per 1. Januar 2008 mit 2,6 Milliarden Franken alimentiert. Seither entscheidet das Parlament über die jährliche Einlage. Sämtliche Gelder des Fonds stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen, Einnahmen aus der Autobahnvignette).

 


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