Bundesrat genehmigt Nachtrag zur Vereinbarung mit der SBB über die NEAT

Bern, 12.05.2010 - Der Bundesrat hat einen zweiten Nachtrag zur Vereinbarung mit der SBB für die Streckenausbauten der Lötschberg-Achse der NEAT genehmigt. Es handelt sich dabei um eine formale Anpassung.

Der Bund schloss 2004 eine Vereinbarung mit der SBB über die Realisierung von Streckenausbauten auf der Lötschberg-Achse ab. Diese Ausbauten sind nötig, damit die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) voll genutzt werden kann.

Seit 2004 wurden die Anforderungen an die Sicherheit auf dem ganzen Bahnnetz erhöht. Damit die Lötschberg-Simplon-Strecke diesen neuen Anforderungen entsprechen kann, sind gegenüber der Bestellung von 2004 zwei weitere Module notwendig, nämlich die Bahnstromversorgung sowie die Brand- und Chemieortung. Die Kosten der neuen Module betragen insgesamt gut 18 Millionen (Preisstand 1998). Somit muss das Kostendach in der Vereinbarung erhöht werden, während der entsprechende NEAT-Verpflichtungskredit bereits für diese Module ausreicht.

In der Vereinbarung werden nun die neuen Module ergänzt und das Kostendach an den Verpflichtungskredit angepasst. Die Anpassung muss vom Bundesrat genehmigt werden, der die Vereinbarung abgeschlossen hat.


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