Massnahmenpaket zur Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs

Bern, 01.05.1998 - Der Bundesrat hat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Förderung des Bahngüterverkehrs beschlossen. Damit soll die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beschleunigt werden. Die Massnahmen setzen auf Seiten der Bahn und der Strasse an. Zusammen mit der NEAT und der LSVA sollen mittelfristig im alpenquerenden Güterverkehr zusätzlich bis zu einer Million Bahnsendungen befördert werden.

Voraussetzung für eine marktkonforme und europakompatible Umsetzung der vom Souverän beschlossenen Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene sind die verursachergerechte Belastung des Güterverkehrs auf der Strasse einerseits und die Modernisierung der Bahnen andererseits. Ohne eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die Bahnreform und die NEAT lassen sich die mit dem Alpenschutzartikel anvisierten Zielsetzungen nicht erreichen. Das vom Eidg Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK im Auftrag des Bundesrates ausgearbeitete Paket flankierender Massnahmen geht davon aus, dass die LSVA wie vorgesehen eingeführt und die NEAT rechtzeitig in Betrieb gesetzt werden können. Das Massnahmenpaket hat im wesentlichen zum Ziel, die staatlichen Rahmenbedingungen im Güterverkehr zu verbessern, weitere Produktivitätssteigerungen bei den Bahnen zu erreichen und das Angebot im alpenquerenden Bahngüterverkehr bereits in den Jahren 2000/2001 um rund 300'000 zusätzlich transportierte Sendungen auszuweiten.

Das Paket flankierender Massnahmen enthält folgende Elemente:

  • Verbesserter Vollzug der gesetzlichen Strassenverkehrsvorschriften für Lastwagen und Beibehaltung des Nachtfahrverbots.
  • Erhöhung des Marktanteils beim unbegleiteten kombinierten Verkehr durch die Ueberprüfung des Radialzonenkonzepts und vollständige oder teilweise Befreiung der Zubringertransporte von der LSVA.
  • Produktivitätssteigerungen sowohl beim bestehenden alpenquerenden Kombiverkehr als auch bei neuen Bahnangeboten durch mehr Wettbewerb und freien Netzzugang.
  • Produktivitätssteigerungen beim Betrieb der Bahninfrastruktur durch Vorgaben an die Infrastrukturbetreiber.
  • Internationale Förderung des grenzüberschreitenden Bahngüterverkehrs.
  • Grösseres Bahnangebot und zusätzlicher Verlagerungseffekt durch vorübergehende Erhöhung der Betriebsbeiträge und Verbilligung der Trassenpreise für den alpenquerenden kombinierten Verkehr.
  • Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten im In- und Ausland.

Mit der LSVA und einer erfolgreich umgesetzten Bahnreform können nach Inbetriebnahme der NEAT gegenüber heute zusätzlich rund 0,8 bis 1 Mio. Bahnsendungen im alpenquerenden Güterverkehr befördert werden. Dadurch würde der alpenquerende Strassengüterverkehr nicht nur stabilisiert, sondern nähme gegenüber heute mittelfristig um 15 bis 35 Prozent ab. Die Alpen werden damit nachhaltig vor den negativen Auswirkungen des Strassengüterverkehrs geschützt.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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