Übernahme der EU-Sportboot-Richtlinie erst 2002/2003

Bern, 21.07.1998 - Die Schweiz wird vermutlich erst ab 2002/2003 die EU-Sportboot-Richtlinie in ihr Recht übernehmen. In der Schweiz hergestellte Boote brauchen somit nur für den Export in ein EU-Land eine CE-Zertifizierung. Das heisst aber auch, dass Schiffe, die in der Schweiz zugelassen werden sollen, weiterhin eine CH-Typenprüfung bzw. Einzelabnahme durch die zuständige Behörde benötigen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. Oktober 1995 über die Beseitigung der technischen Handeshemmnisse wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, welche die Übernahme der EU-Sportboot-Richtlinie ins schweizerische Recht vorbereitet. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (Vorsitz), der kantonalen Schiffahrtsämter sowie des schweizerischen Bootsbauer-Verbandes an.

Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass die EU-Sportboot-Richtlinie erst im Jahre 2002/2003 ins schweizerische Recht übernommen werden kann, weil viele dazugehörige Normen noch erlassen werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften der heutigen schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere der Binnenschiffahrtsverordnung. Konkret heisst es, ein Schiff muss weiterhin von der zuständigen Schweizer Behörde geprüft werden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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