Weko eröffnet Untersuchung betreffend Abreden im Bereich der Luftfracht

Bern, 16.02.2006 - Am 13. Februar 2006 eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung gegen verschiedene Fluggesellschaften betreffend Abreden im Bereich der Luftfracht. Die Weko leitete das Verfahren mit Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Gesellschaften ein.

Die Weko hat aufgrund einer Anzeige Kenntnis über Abreden zwischen Luftfrachttransportunternehmen über verschiedene Zuschläge im Rahmen von Luftfrachttransporten Kenntnis erhalten. Diese Abreden betreffen Treibstoffzuschläge, Sicherheitszuschläge, Kriegsrisikozuschläge und Zollabfertigungszuschläge.


Die Untersuchung soll aufzeigen, ob solche Abreden bestehen und wie sich diese in der Schweiz ausgewirkt haben. Um Beweismittel sicherzustellen, hat die Weko am 14. Februar 2006 bei verschiedenen Gesellschaften Hausdurchsuchungen durchgeführt.


Auf der Basis des Luftverkehrsabkommens (Bilaterale I) arbeitet die Weko bei der Untersuchung mit der europäischen Kommission zusammen und konzentriert sich dabei vor allem auf die Strecken zwischen der Schweiz und Nichtmitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft.


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