Berner Konvention feiert ihr 30-Jahr-Jubiläum in Bern

Bern, 19.11.2009 - Die Berner Konvention, das Übereinkommen des Europarats über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, feiert dieses Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass findet die diesjährige Sitzung des Ständigen Ausschusses der Konvention vom 23. bis 26. November 2009 in Bern statt. Bundesrat Moritz Leuenberger wird die Sitzung eröffnen.

Am 19. September 1979 wurde im Berner Rathaus die Berner Konvention, das Übereinkommen des Europarats über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, abgeschlossen. Die Schweiz ratifizierte sie 1981. Dem Übereinkommen gehören heute 48 Vertragsparteien an (siehe Kasten).

Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens hat die Schweiz die Vertragsparteien der Berner Konvention für die 29. Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 23. bis 26. November 2009 nach Bern eingeladen. Bundesrat Moritz Leuenberger wird das Treffen am Montag, 23. November 2009, 9.30 Uhr, zusammen mit einer Vertretung des Kantons und der Stadt Bern, im Saal des Kornhausforums, offiziell eröffnen.

An der Sitzung des Ständigen Ausschusses nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten sowie Beobachterinnen und Beobachter von internationalen Organisationen teil.

Dank der Berner Konvention sind beispielsweise heute im Schutzgebietsnetzwerk Smaragd Lebensräume und Arten erfasst, die europaweit als schützens- und erhaltenswert gelten. Die Schweiz hat im vergangenen Oktober 37 Gebiete für die Aufnahme in dieses Netzwerk vorgeschlagen. Oder ein anderes wichtiges Ziel der Berner Konvention ist der Schutz von Wäldern und Feuchtgebieten, die Lebensraum bieten für viele, auch gefährdete Arten.


Hinweis an Medienschaffende:

Bundesrat Moritz Leuenberger wird am Montag, 23. November 2009, die diesjährige Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention offiziell eröffnen.

Medienschaffende sind herzlich eingeladen, an dieser Eröffnung im Saal des Kornhausforums in Bern teilzunehmen:

Datum: 23. November 2009
Zeit: 9.30 - 10.30 Uhr
Ort: Saal des Kornhausforums, Bern

Die anschliessend beginnende Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention ist nicht öffentlich.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Rebekka Reichlin, Mediendienst Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 92 46


KASTEN
Die Berner Konvention

Am 19. September 1979 unterzeichneten im Rahmen der dritten europäischen Ministerkonferenz für Umweltschutz 18 Mitgliedstaaten des Europarats, Finnland sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Berner Rathaus die Berner Konvention. Heute gehören dem Übereinkommen 48 Vertragsparteien an. Das Sekretariat der Konvention befindet sich in Strassburg.

Bei der Erarbeitung der Konvention wurde erstmals überhaupt ein umfassender Naturschutzansatz angewendet: Neben den klassischen Artenschutzmassnahmen ist in der Konvention ein umfangreiches Schutzgebietskonzept verankert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Massnahmen zum Schutz der wildlebenden Pflanzen und Tiere, deren Lebensräume sowie gefährdete natürliche Lebensräume allgemein zu ergreifen.

Konkret müssen die Vertragsstaaten

  • die notwendigen Schritte unternehmen, um eine nationale Politik zur Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere zu fördern;
  • bei der Planungs- und Entwicklungspolitik sowie bei Massnahmen gegen die Umweltverschmutzung die Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere berücksichtigen;
  • die Öffentlichkeitsarbeit fördern in Bezug auf die Notwendigkeit wild lebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Lebensräume;
  • Gebieten, die für wandernde Arten von Bedeutung sind und die als Überwinterungs-, Sammel-, Futter-, Brut oder Mauserplatz dienen, besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die Berner Konvention unterscheidet zwischen "streng geschützten" Arten in Anhang I (Pflanzen) und Anhang II (Tiere) sowie "geschützten" Tierarten in Anhang III.


Adresse für Rückfragen

Olivier Biber, Abteilung Artenmanagement, BAFU, Tel. 031 323 06 63



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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