Revision der Militärversicherung wird sistiert

Bern, 28.10.2009 - Der Bundesrat hat den Bericht über die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Revision des Militärversicherungsgesetzes (MVG) zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, die Revision des MVG zu sistieren, bis die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) vom Parlament genehmigt worden ist.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des MVG dauerte bis am 1. Mai 2009. Die Reaktionen auf die Revisionsvorlage fielen gemischt aus. Da zahlreiche Änderungen aus der Revisionsvorlage zum UVG, die zurzeit im Parlament behandelt wird, übernommen wurden und diese Anlass zu Diskussionen gibt, hat der Bundesrat beschlossen, mit der Revision des MVG zuzuwarten, bis die Revision des UVG abgeschlossen ist.

In der Zwischenzeit hat das Eidgenössische Departement des Innern den Auftrag, bis 2011 in Zusammenarbeit mit dem VBS die Höhe der Prämien, die noch im Dienst stehende oder pensionierte Berufsmilitärs an die Militärversicherung bezahlen müssen, zu überprüfen.


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Bundesamt für Gesundheit, Pierre-André Clerc, Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung, Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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