Lärmschutz wird bedarfsorientiert weiter verstärkt

Bern, 11.09.2009 - Der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnstrecken wird bedarfsorientiert ausgebaut. Der Bundesrat hat nun vertiefte Abklärungen über die möglichen Massnahmen ausgelöst und beschlossen, dass 2011 eine Vernehmlassung durchgeführt werden soll.

Das Parlament hat es in der Frühlingssession 2009 abgelehnt, den Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken für die Lärmsanierung des Schweizer Schienennetzes zu kürzen. Der Bundesrat hatte eine Kürzung um 500 Millionen Franken beantragt, weil das seit dem Jahr 2000 laufende Massnahmenpaket für die Lärmsanierung wesentlich günstiger zu stehen kommt, als ursprünglich geschätzt. Der Nationalrat entschied jedoch, den Kredit nicht zu kürzen, sondern bei der Lärmsanierung zusätzliche Schritte auszulösen.

Der Bundesrat hat nun eine Aussprache über die Verwendung der im Kredit verbleibenden Mittel geführt. Er will dazu eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen. Die Vernehmlassung soll in der ersten Hälfte 2011 durchgeführt werden und konkrete Massnahmen für eine zusätzliche, wirkungsvolle Lärmsanierung aufzeigen. Ende 2011 soll dem Parlament eine Botschaft unterbreitet werden.

Die Massnahmen könnten gemäss diesem Zeitplan ab 2013 bis ins Jahr 2025 umgesetzt werden. Die bisher beschlossenen Massnahmen zur Lärmsanierung (Rollmaterialsanierung, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster) werden wie geplant umgesetzt und bis 2015 abgeschlossen sein.


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