Endgültiges Aus für verbleites Superbenzin: Anpassung des Schweizer Benzins an EU-Normen

Bern, 25.08.1999 - Ab dem 1. Januar 2000 darf in der Schweiz kein verbleites Motorenbenzin mehr verkauft werden. Gleichzeitig wird der Anteil des krebserzeugenden Benzols im Benzin von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Dies hat der Bundesrat mit einer Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen. Die Schweiz führt damit gleichzeitig wie die EU neue Qualitätsanforderungen für Benzin und Dieselöl ein.

Ab 1. Januar 2000 gelten in der Europäischen Union (EU) neue umweltfreundlichere Vorschriften für Motorenbenzin und Dieselöl. Diese Regelung soll gleichzeitig auch in der Schweiz eingeführt werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Treibstoffvorschriften in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) angepasst.

Mit der strengeren Regelung wird die Umweltbelastung durch Benzin und Dieselöl massgeblich reduziert. Der Benzolgehalt im Benzin wird von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt, und der Schwefelgehalt im Diesel von 500 auf 350 Miligramm pro Kilogramm verringert. Das verbleite Motorenbenzin verschwindet gänzlich vom Markt. Diese neuen Benzin- und Dieselqualitäten sind eine Voraussetzung für die bereits beschlossenen und die geplanten Abgasnormen der EU für Personen- und Lastwagen.

Bereits seit 1985 hat der Bund durch eine stärkere Besteuerung von Bleibenzin den Verbrauch des "bleifreien Benzins" fiskalisch gefördert. Weil moderne Personenwagen mit Dreiwegkatalysator kein Bleibenzin tanken dürfen, ging der Verbrauch an verbleitem Benzin immer stärker zurück. Er beträgt heute weniger als 5 Prozent des Gesamtabsatzes.

Die Konsumenten werden die LRV-Änderung lediglich am Verschwinden der Zapfsäulen für verbleites Superbenzin wahrnehmen. Verbleites Benzin wird heute nur noch von ganz wenigen Fahrzeugen, vor allem Oldtimern, zwingend benötigt. Für diese Spezialanwendung sieht die Benzinbranche Zusatzstoffe vor, welche dem Fahrzeug bei jeder Tankfüllung zusätzlich beigegeben werden können.


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