BAV sieht von Widerruf der Konzession der Cisalpino AG ab – Aufsichtsbehörde verlangt weitere Schritte im Hinblick auf bessere Qualität

Bern, 08.04.2009 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat geprüft, ob die Cisalpino AG die Konzessionsvoraussetzungen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr Schweiz–Italien weiterhin erfüllt. Nach der Analyse des Berichts des Unternehmens und aufgrund der eingeleiteten Massnahmen sieht das BAV von der Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der Konzession ab. Sollten sich die Verspätungen wieder häufen, wird das BAV die Situation allerdings neu beurteilen.

Das BAV forderte die Cisalpino AG am 29. Januar 2009 auf, detailliert und konkret aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Mängel im grenzüberschreitenden Verkehr Schweiz–Italien sowie im Nord-Süd-Binnenverkehr behoben werden. Das Unternehmen verfasste daraufhin einen ausführlichen Bericht zuhanden der Aufsichtsbehörde BAV.

BAV erwartet deutliche Verbesserung der Situation

Nach der Analyse dieses Berichts kommt das BAV zum Schluss, dass sich die Cisalpino AG der heiklen Lage bewusst ist und diese richtig einschätzt. Die Massnahmen des Unternehmens, um die Qualität der Leistungen in absehbarer Zeit wieder auf einen akzeptablen Stand zu bringen, werden vom BAV als glaubwürdig und als Schritt in die richtige Richtung anerkannt. So beabsichtigt die Cisalpino AG, sobald wie möglich den publizierten Fahrplan wieder uneingeschränkt zu fahren.

Das BAV wird der Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs Schweiz–Italien und des ebenfalls davon betroffenen Inlandverkehrs in nächster Zeit besondere Aufmerksamkeit schenken. Es erwartet innerhalb der nächsten Monate eine deutliche Verbesserung der Situation.

Im Weiteren wird das BAV als Sicherheitsaufsichtbehörde bei der Cisalpino AG ein Systemaudit durchführen. Schliesslich erwartet es von der Cisalpino AG bis Ende Juni 2009 erneut ein umfassendes Reporting über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen.

Zuspitzung der Situation im Dezember

Die Cisalpino AG betreibt den Eisenbahnverkehr zwischen der Schweiz und Italien mit konventionellem Wagenmaterial (Lokomotiven und Wagen) wie auch mit 9 Neigezügen des Typs ETR 470 (Pendolino). Das Tochterunternehmen der SBB AG und der Trenitalia hat für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Konzession bis Ende 2017.

Die Neigezüge ETR 470 waren bereits früher pannenanfällig. Aufgrund der Verschiebung des Unterhalts dieser Kompositionen in ein anderes Depot in Mailand stiegen ab Dezember 2008 die Störungen und Zugsausfälle massiv an.

Nach der Zuspitzung der Situation gegen Ende 2008 ergriff die Cisalpino AG im Januar 2009 verschiedene Massnahmen, um die Qualität in absehbarer Zeit wieder auf einen akzeptablen Stand zu bringen. Mit Hilfe eines Übergangsfahrplans ermöglichen diese Massnahmen insbesondere die Sicherstellung des Verkehrs innerhalb der Schweiz. Zu diesem Zweck wird in Kauf genommen, dass im grenzüberschreitenden Verkehr Schweiz–Mailand vorübergehend in Domodossola oder Lugano umgestiegen werden muss.

Die pannenanfälligen ETR 470 werden in dieser Übergangsphase zusätzlichen Unterhaltsarbeiten in Mailand-Fiorenza unterzogen. Für besonders störungsanfällige Systeme plant Cisalpino AG den systematischen Austausch der bisherigen Baugruppen. Die Vorgehensweise umfasst mehrere Schritte, vorerst die Stabilisierung der Lage und in der zweiten Phase die Verbesserung der technischen Verfügbarkeit der Züge.

Weitere Massnahmen

Das BAV erwartet, dass mit zusätzlichen Massnahmen eine nachhaltige Verbesserung der Qualität erreicht wird, beispielsweise durch Änderungen des Instandhaltungskonzepts für die Neigezüge. Eine weitere Entspannung der Situation können die neuen Neigezüge ETR 610 bringen, deren Zulassung gegenwärtig in der Schweiz und Italien läuft. Das BAV hat die befristete Betriebsbewilligung für den kommerziellen Vorbetrieb der neuen Züge Ende März erteilt.


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