Der Bundesrat genehmigt NEAT-Vorprojekte und den aktualisierten Sachplan AlpTransit

Bern, 15.03.1999 - Nach den bereits 1995 gutgeheissenen Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg hat der Bundesrat auch deren Anschlüsse an die bestehenden Linien sowie die Basistunnel am Ceneri und Zimmerberg als Vorprojekte genehmigt. Weiter hat der Bundesrat den aktualisierten Sachplan AlpTransit verabschiedet, in welchem die als Vorprojekt genehmigten sowie die noch zurückgestellten Streckenabschnitte der Neat raumplanerisch gesichert werden.

Bei den jetzt genehmigten Vorprojekten handelt es sich auf der Lötschberg-Achse um den Anschluss des Basistunnels an die Stammlinie im Bereich Frutigen und den Basistunnel zwischen der Verzweigung Lötschen bis und mit Verknüpfung mit der Rhonetallinie westlich Visp (Transitast). Der Basistunnel zwischen Frutigen und Steg war bereits 1995 genehmigt worden. Auf der Gotthard-Achse geht es um den Anschluss der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Giustizia, den Ceneri-Tunnel gemäss optimierter Alternativvariante von 1996 inkl. der Anschlüsse der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Camorino und Vezia. Der Basistunnel zwischen Erstfeld und Bodio und die offene Linienführung im Raum Biasca waren bereits 1995 genehmigt worden.

Die Vorprojektgenehmigung für den Anschluss des Basistunnels an die Stammlinie im Raum Altdorf/Erstfeld wird bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens mit dem Kanton Uri zurückgestellt. Uri macht geltend, dass eine Linienführung gemäss der Variante SBB (Talvariante) dem kantonalen Richtplan widerspreche.

Beim Anschluss Ostschweiz ist der zur NEAT gehörende Teil des Zimmerberg-Basistunnels (Nidelbad-Litti) genehmigt worden. Die Vorprojektgenehmigung für den Hirzeltunnel wird hingegen zurückgestellt, weil die Linienführung optimiert werden muss.

Verzögerungen vermeiden

Der Bundesrat möchte Verzögerungen auf zeitkritischen Abschnitten insbesondere beim Lötschberg vermeiden. Er hat deshalb die Vorprojektgenehmigung für den Streckenabschnitt Uri bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens sistiert. Ein Zuwarten hätte die Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens für den Abschnitt Raron der Lötschberg-Basislinie verzögert. Mit dem revidierten Sachplan AlpTransit werden die vorerst noch zurückgestellten Streckenabschnitte der Neat raumplanerisch sichergestellt.

Auf der Lötschberg-Achse handelt es sich dabei um die Linienführung des Niesenflankentunnels, die Standorte für den Autoverlad im Kander- und im Rhonetal sowie die Linienführung des Anschlusses Mittelwallis ab dem Portal Steg. Auf der Gotthard-Achse sind es die Linienführungen in den Teilabschnitten Rigi und Axen bis zur Kantonsgrenze Schwyz/Uri sowie die Linienführung in den Teilabschnitten Riviera Süd und Bellinzona. Die Festsetzung der Linienführung im Teilabschnitt Uri ist abhängig vom Ausgang des Bereinigungsverfahrens, welches bis Ende 1999 abgeschlossen werden soll.

Mit der Genehmigung der Vorprojekte und des Sachplans AlpTransit steht die Linienführung der NEAT zum grössten Teil fest. Nach umfangreichen und intensiven Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen und den betroffenen Bundesbehörden können jetzt ohne weiteren Verzug die Plangenehmigungsverfahren für die noch ausstehenden Abschnitte der ersten Bauetappe eingeleitet werden.

Anmerkung: Der Prüfbericht zu den Vorprojekten liegt auf deutsch und in einer deutsch-italienischen Version vor. Der Sachplan liegt nur in einer deutsch-italienischen Version vor.


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