Schiedskommission überwacht Zuteilung von Bahntrassen

Bern, 28.12.1999 - Die Bahnreform hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bahnunternehmen um sogenannte Trassen (Zeitfenster) bewerben können. Für die Zuteilung der Trassen sind die Betreiber der Infrastruktur (z.B die SBB, die BLS und weitere Transportunternehmen) zuständig. Der Bundesrat hat nun eine Schiedskommission eingesetzt, die sicherstellen soll, dass die Zuteilung der Trassen ohne jegliche Diskriminierung von statten geht. Ihr Präsident ist Andreas Herczog, (SP), ehemaliger Nationalrat und Präsident der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats.

Mit dem Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1999 haben die Bahnunternehmen beim Güterverkehr freien Zugang zum schweizerischen Bahnnetz. Der freie Netzzugang gilt auch im Personenverkehr, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen, um den Service Public zu gewährleisten. Damit der freie Wettbewerb spielt, müssen alle Diskriminierungen vermieden werden. Die Schiedskommission soll als Anlaufstelle für die Bahnunternehmen fungieren und Streitigkeiten zwischen den Infrastruktur- und den Verkehrsunternehmen bei der Gewährung des Netzzugangs und bei der Berechnung der Trassenpreise regeln. Die Schiedskommission besteht aus Ökonomen, Juristen und Spezialisten des Bahnbetriebs bzw. des Verkehrswesens. Ihre Mitglieder sind ausschliesslich unabhängige Fachleute.

Gewählt sind: Andreas Herczog (Präsident), Francis-Luc Perret (Vizepräsident) sowie Marcel Chevalley, Charles Kellerhals, Vania Kohli, Roland Lapp und Monika Tschannen-Süess. Die Schiedskommission ist administrativ dem BAV angegliedert, entscheidet aber unabhängig und eigenständig. Ihre Mitglieder sind für die nächsten vier Jahre gewählt und müssen sich danach in der Regel wieder der Neuwahl stellen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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