Die ElCom sieht bei den Kosten des Stromübertragungsnetzes eine Senkung von rund einer Viertelmilliarde Franken vor

Bern, 15.01.2009 - Die ElCom hat heute in Olten den Verfahrensparteien den Verfügungsentwurf betreffend die Tarife des Stromübertragungsnetzes vorgelegt. Darin legt sie neue Tarife für die Nutzung des Übertragungsnetzes fest. Die ElCom sieht für 2009 eine Kostensenkung von rund einer Viertelmilliarde Franken (rund 25%) vor. Sie empfiehlt allen Netzbetreibern, die Zahlen der ElCom für die Neuberechnung der Tarife anzuwenden. Weitere Informationen folgen im Februar beim Erlass der definitiven Verfügung.

Ende Mai 2008 hat swissgrid, die nationale Netzgesellschaft, die Tarife für die Nutzung des Übertragungsnetzes für das Jahr 2009 publiziert. Bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) sind seither zahlreiche Eingaben eingegangen, die eine Überprüfung oder Absenkung dieser Tarife fordern. Ende Juni 2008 hat die ElCom deshalb vom Amtes wegen ein Verfahren gegen swissgrid eröffnet. Nun liegen die Ergebnisse der Untersuchung im Entwurf vor. Die ElCom sieht im heute den Verfahrensparteien vorgestellten Verfügungsentwurf für 2009 eine Kostensenkung von rund einer Viertelmilliarde Franken (rund 25%) vor. Darüber hinaus werden die Stromkonsumenten von Kosten für Systemdienstleistungen entlastet, die gemäss revidierter Stromversorgungsverordnung neu teilweise den Kraftwerksbetreibern angelastet werden.

Bei den rund 40 Verfahrensparteien, welche heute in Olten informiert wurden, handelt es sich um die Swissgrid AG, die Eigentümer des Übertragungsnetzes sowie einige zusätzliche Netzbetreiber und Endverbraucher, die am Übertragungsnetz angeschlossen sind. Die Verfahrensparteien haben nun 14 Tage Zeit, zum Verfügungsentwurf Stellung zu nehmen. Danach wird die definitive Verfügung ausgearbeitet und voraussichtlich im Februar erlassen.

Die ElCom erlässt am 16. Januar eine Weisung, um die Netzbetreiber über das weitere Vorgehen bei der Berechnung der Tarife 2009 zu informieren (www.elcom.admin.ch).

Weitere Informationen zu den Tarifkorrekturen sowie deren Begründung folgen beim Erlass der definitiven Verfügung.


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