Internationale Zusammenarbeit im Bereich Chemikalien soll verstärkt werden

Bern, 23.10.2008 - Vom 27. bis 31. Oktober 2008 findet in Rom die 4. Vertragsparteienkonferenz der Rotterdam Konvention statt. Dieses Abkommen legt den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden fest. An der Konferenz wird darüber diskutiert, wie Synergien mit anderen Abkommen im Chemikalienbereich genutzt werden können.

Die Schweiz ist seit der Verabschiedung der Rotterdam Konvention 1998 Vertragspartei. Das Abkommen legt Informations- und Meldepflichten fest, die beim internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden zu befolgen sind. Es schützt insbesondere Anwenderinnen und Anwender in Landwirtschaft und Industrie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in Entwicklungsländern und begrenzt die Gefahren für die Umwelt.

An der 4. Vertragsparteienkonferenz vom 27. bis 31. Oktober 2008 in Rom entscheiden die Parteien, ob sie die Empfehlungen zur besseren Nutzung von Synergien mit den anderen zwei Konventionen im Chemikalien- und Abfallbereich (Basel und Stockholm Konvention) annehmen wollen. Ziel ist eine gemeinsame Leitung der drei Konventionssekretariate. Die Parteien der Basel Konvention hatten anlässlich ihrer Konferenz in Bali (16. - 21.Juni 08) bereits zugestimmt.

Die Schweiz war massgebend beteiligt an der Ausarbeitung der Empfehlungen und begrüsst die bessere Nutzung von Synergien. Damit verknüpft sind Budget und Arbeitsprogramm, über die an der Konferenz ebenfalls verhandelt wird. Aus Sicht der Schweiz können neue Stellen nur finanziert werden, wenn sie - in Umsetzung der Empfehlungen für die bessere Nutzung der Synergien - von allen drei Konventionen genutzt werden.

Über folgende weitere Themen wird in Rom diskutiert:

Aufnahme von neuen Substanzen in die Konvention: Die Konvention führt eine Liste (Anhang III) mit gefährlichen Substanzen, deren Import und Export strikt geregelt wird. Die Substanzen Asbest und Endosulfan erfüllen die Kriterien für die Aufnahme auf diese Liste. Es wird jedoch erwartet, dass deren Auflistung von einigen Staaten aus politischen Gründen verhindert wird. Dieses Vorgehen blockiert die Weiterentwicklung der Konvention und stellt ihre Effektivität in Frage. Die Vertragsparteienkonferenz wird neue Lösungsansätze diskutieren.

Komitee, das die Nichteinhaltung der Konvention prüft: Bereits im Konventionstext ist die Schaffung eines Komitees vorgesehen, das die Nichteinhaltung der Konvention prüft. Ein entsprechender Vorschlag wird schon seit längerem diskutiert. Uneinig sind sich die Vertragsparteien, wer ein Verfahren auslösen kann, wenn ein Land die Konvention nicht einhält, und über die Abstimmungsmodalitäten (Einstimmigkeit oder nicht).


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Delegationschef, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, BAFU, Tel. 079 251 90 15
Gabi Eigenmann, Abteilung Internationales, BAFU, Tel. 079 596 27 60



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