Vernehmlassung zur Revision der Binnenschiffahrtsverordnung

Bern, 23.02.2000 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 16. Februar 2000 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Binnenschiffahrtsverordnung (BSV) gestartet. Mit dieser Revision wird hauptsächlich die EU-Richtlinie über Bauvorschriften von Sportbooten in das Schweizer Binnenschiffahrtsrecht umgesetzt. Diese Anpassung ist notwendig, weil die überwiegende Zahl der Sportboote aus dem europäischen Ausland importiert wird, wo diese diesen Vorschriften bereits seit 1998 entsprechen müssen. Sie ist ausserdem Bestandteil des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, welches vom Bundesrat nach dem EWR-Nein beschlossen wurde. Mit dieser Revision wird zudem die gesetzlich vorgeschriebene Angleichung der technischen Vorschriften an diejenigen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz erfüllt.

Die Änderung der BSV wird das Zulassungsverfahren von Sportbooten wesentlich verändern.

Die technische Prüfung von Sportbooten im Rahmen einer Bootsabnahme soll in Zukunft durch den Bootshersteller selbst oder durch von ihm beauftragte Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Da diese Herstellerzertifikate bei der Immatrikulation anzuerkennen sind, wäre das Zulassungsverfahren bei den zuständigen kantonalen Schiffahrtsämtern weitaus weniger aufwändig als heute. Die noch verbleibenden amtlichen Kotrollen würden sich vornehmlich auf den Bereich des Umweltschutzes beschränken, da die EU-Richtlinie in diesem Punkt bisher keine vergleichbaren Bestimmungen enthält.

Mit der Revision der BSV wächst die Verantwortung der Importeure und der Hersteller, weil sie für die technisch korrekte Ausführung eines Sportbootes und dessen Sicherheit zukünftig garantieren müssen. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie werden noch Vorschriften aus den Bereichen Güterschiffe und kleine Fahrgastschiffe revidiert sowie weitere, allgemeine Vollzugsartikel angepasst.

Das Vernehmlassungsverfahlen läuft bis zum 19. Mai 2000. Die Inkraftsetzung der revidierten Binnenschiffahrtsverordnung ist auf den 1. Januar 2001 vorgesehen.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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