Kantonsanteile 2000 - 2003 für den Regionalverkehr

Bern, 05.04.2000 - Der Bundesrat hat die Anteile der Kantone an den Kosten für den Regionalverkehr für die Jahre 2000 bis 2003 neu definiert. Die Kantone konnten in einer Konsultation zu den neuberechneten Anteilen Stellung beziehen. Nachdem kein Kanton Einspruch erhoben hat, kann die entsprechend geänderte Verordnung rückwirkend auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt werden.

Die Anteile der Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Kosten an den Regionalverkehr für die Fahrplanjahre 2000/01 bis 2003 sind bereits am 23. April resp. am 11. August 1999 festgelegt worden.

Nachdem der Bundesrat inzwischen die neue Berechnung der Finanzkraft der Kantone verabschiedet hat, konnten jetzt auch die Anteile der Kantone an die Investitionshilfen berechnet werden. Bei den Berechnungen wurde neben der Finanzkraft auch die Länge des Bahnnetzes im jeweiligen Kanton berücksichtigt. Gemäss Artikel 56 des Eisenbahngesetzes (EBG) kann der Bund mit den Investitionsbeihilfen die Kantone bei der Optimierung des Bahnbetriebs unterstützen. Das bedeutet z. B. bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen, dem Bau von Bahnhöfen oder dem Verlegen neuer Schienen.



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