Für eine aktive Subsidiarität: wichtigste Aktivitäten des BAK 2008–2009 - Jahresmedienkonferenz des Bundesamtes für Kultur

Bern, 19.06.2008 - Das BAK und die Online-Auktionsplattform eBay haben am 18. Juni eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die den illegalen Handel mit archäologischen Kulturgütern im Internet verhindern soll. Die Vereinbarung konnte dank dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) getroffen werden, das seit drei Jahren in Kraft ist. Das KGTG ahndet und verhindert den illegalen Handel mit Kulturgütern. Das BAK sieht eine seiner Kernaufgaben in der Verleihung von Preisen und Auszeichnungen. In den Bereichen Kunst und Design konnte diese Aktivität ausgeweitet werden. Ein weiteres wichtiges Dossier wird für das BAK in den kommenden Jahren die Umsetzung der beiden UNESCO-Konventionen zur kulturellen Vielfalt und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes sein.

Der Bund zeichnet seit mehr als hundert Jahren Schweizerisches Kunstschaffen aus. Was 1899 mit dem Eidgenössischen Kunstwettbewerb begann, ist in den vergangenen Jahren zu einer Preis- und Auszeichnungspolitik ausgeweitet worden. So fördert das BAK in den Bereichen Kunst und Design einerseits den Nachwuchs und andererseits zeichnet es Schweizer Künstler und Designer aus, die ein nationales und internationales Renommee haben. Nachwuchsförderung wird mit dem Förderpreis für Design und dem Swiss Art Award betrieben. Pro Jahr können rund 30 Designerinnen und Designer vom Eidgenössischen Förderpreis für Design profitieren, der ihnen entweder ein Stipendium gewährt oder die Möglichkeit gibt, bei einem bekannten Designer im Ausland zu arbeiten. Der Swiss Art Award wird jedes Jahr im Vorfeld der Art Basel verliehen und geht ebenfalls an rund 30 Nachwuchstalente. National und international bekannte Schweizer Künstler, Architekten und Kunstvermittler ehrt das BAK mit dem Prix Meret Oppenheim. 2007 hat das BAK zudem erstmals den Designer Preis verliehen, der Persönlichkeiten ehrt, die für die Entwicklung des Designs in der Schweiz wegweisend waren. Das BAK baut seine Politik der Zusammenarbeit mit privaten Kulturförderern aus. So hat das BAK Anfang 2008 zusammen mit der Julius Bär Stiftung einen neuen Preis gegründet: Der Swiss Exhibition Award prämiert jährlich eine Kunstausstellung in der Schweiz.

Ein wichtiges Dossier wird für das BAK in den kommenden Jahren die Umsetzung der beiden UNESCO-Konventionen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes sein. Die eidgenössischen Räte haben am vergangenen 20. März den Weg frei gegeben für die Ratifikation der beiden Konventionen. Nach Ablauf der Referendumsfrist am 10. Juli wird die Schweiz die Beitrittsurkunde bei der UNESCO hinterlegen können. Bei der Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes muss die Schweiz unter anderem eine Inventarliste des immateriellen Kulturerbes erstellen. Es stellt sich die Frage, wie dieser Begriff sinnvoll abgegrenzt werden kann und welche Art von Kultur unter die Konvention fällt. Im April 2008 haben Bund und Kantone eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet, welche die Methoden, Kriterien und die Publikationsform einer solchen Liste diskutiert. Ziel ist, bis Ende Jahr ein Konzept auszuarbeiten, damit im Januar 2009 mit der Inventarisierung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz begonnen werden kann.

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetztes (KGTG) zieht das BAK eine positive Bilanz. Das Gesetz, das den illegalen Handel mit Kulturgütern verhindert und ahndet, hat die Transparenz des Kunstmarktes Schweiz erhöht und seine Attraktivität gesteigert. Mit der Umsetzung des KGTG ist die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim BAK betraut. Unter anderem unterstützt die Fachstelle des BAK die eidgenössische Zollverwaltung (EZV), indem sie Anfragen wegen Verdachts auf Kulturgüterschmuggel nachgeht. Seit dem Inkrafttreten des KGTG am 1. Juni 2005 beantwortete die Fachstelle 300 Zollanfragen. In 75 Fällen konnte sie den Verdacht auf Kulturgüterschmuggel bestätigen. Die EZV reichte daraufhin bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige ein.

Um den illegalen Verkauf von Kulturgütern im Internet zu verhindern, hat das BAK hat in Zusammenarbeit mit dem Fedpol und dem Verband der Schweizer Kantonsarchäologen mit der Online-Auktionsplattform eBay am 18. Juni 2008 eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den illegalen Handel mit archäologischen Kulturgütern im Internet verhindern soll. eBay hat sich bereit erklärt, in einer Pilotphase von drei Monaten nur archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis verfügen. Internet-Auktionsplattformen sind in letzter Zeit zu einem wichtigen Umschlagplatz für illegal gehandelte Kulturgüter geworden.

Die Sorge um die Erhaltung des Gedächtnisses in der Schweiz im digitalen Zeitalter hat das BAK dazu bewogen, einen umfassenden Fachbericht zur Memopolitik zu verfassen. Der Bericht "Memopolitik: Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz" zeigt, dass das digitale Zeitalter neue Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz geschaffen hat. Für das BAK steht Erschliessung und Erhaltung der audiovisuellen Dokumente und elektronischen Publikationen gegenüber der nachträglichen Digitalisierung der Druckwerke im Vordergrund. Die audiovisuellen und digitalen Dokumente prägen zunehmend die Perspektive auf die Vergangenheit und müssen vor dem Verfall bewahrt werden. Der Fachbericht wird Anfang Juli den Fachkreisen zur Anhörung unterbreitet und im Internet veröffentlicht. Das BAK wertet anschliessend die Anhörungsergebnisse aus.


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