3. Korrektion der Rhone: Botschaft über einen ausserordentlichen Kredit

Bern, 07.05.2008 - Die prioritären Massnahmen der dritten Rhonekorrektion sollen vom Bund aus einem ausserordentlichen Kredit mitfinanziert werden. Der Bundesrat hat am 07.05.2008 entschieden, dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Das UVEK wird bis Ende Jahr 2008 einen Vorschlag ausarbeiten, der die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen für die ersten sechs Baujahre enthält. Dieses Projekt ist das grösste Hochwasserschutzsanierungsprojekt. Analoge Projekte von kleinerem Ausmass, z. B. Aare unterhalb Bielersee oder Alpenrhein, werden folgen.

Im Rahmen der dritten Rhonekorrektion soll der gesamte Flusslauf von Gletsch bis zum Genfersee - auf der Länge von 160 Kilometern - saniert werden. Dieses Projekt wird 25 bis 30 Jahre dauern. Es hat zum Zweck, die Schäden, die sich bei einem extremen Hochwasser auf bis zu 10 Milliarden Franken belaufen könnten, massgeblich zu begrenzen.  

Da auf einigen Abschnitten der Rhone besonders grosse Hochwasserschäden zu erwarten sind, hat der Kanton Wallis in Absprache mit dem Kanton Waadt und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein 12-Jahresprogramm (2009-2020) für Massnahmen erster Priorität vorbereitet. Diese Massnahmen, die sich in der Planung befinden, betreffen die Abschnitte Visp, Siders, Sitten und Fully im Kanton Wallis sowie Aigle im Kanton Waadt. Die Baukosten für das 12-Jahresprogramm werden auf insgesamt 700 Millionen Franken geschätzt.

Der Bund muss die Kantone bei der Finanzierung von Hochwasserschutzbauten finanziell unterstützen. Dies sehen Wasserbaugesetz und -verordnung vor. Der Bundesrat hat sich heute über die prioritären Massnahmen der Korrektion ausgesprochen. Er wird dem Parlament vorschlagen, dass der Bund seinen Anteil der Kosten, der noch zu beschliessen ist, für eine erste Etappe von sechs Jahren mit einem ausserordentlichen Kredit finanziert. Das UVEK wird bis Ende dieses Jahres eine entsprechende Botschaft an das Parlament ausarbeiten, in welcher die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen festgelegt wird.

Für die restlichen Arbeiten des 12-Jahresprogramms werden auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Schaffung eines Präventionsfonds geprüft.


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