Filmförderung 2008

Bern, 25.01.2008 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat in Solothurn Neuerungen in der Filmförderung und seine filmpolitischen Schwerpunkte für das Jahr 2008 vorgestellt. Die selektive Filmförderung erhält für die Legislatur 2008-2011 neue Fachkommissionen und ein neues Förderinstrument. Ausserdem sollen die bestehenden Fördermassnahmen optimiert und die Kriterien für minoritäre Koproduktionen verändert werden. Die internationale Zusammenarbeit soll mit der Teilnahme am MEDIA-Programm und mit neuen oder überarbeiteten Koproduktionsabkommen weiter intensiviert und konsolidiert werden. Das BAK hat erste Informationen zum Stand der aktuellen Vertragsausschreibungen in den Bereichen Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie Filmausbildung bekannt gegeben und will seine Zusammenarbeit mit dem Schweizer Filmarchiv verstärken.

Die Fachkommissionen der selektiven Filmförderung 2008-2011
Nach Ablauf ihrer Amtszeit Ende letzten Jahres stellten sich mehrere Mitglieder des Begutachtungsausschusses nicht mehr zur Wiederwahl. Die neuen Fachkommissionen der selektiven Filmförderung, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) für die Legislaturperiode 2008-2011 eingesetzt wurden, sind wie folgt zusammengesetzt:

  • Spielfilm: Thierry Spicher (Präsident), Produzent; Madeleine Corbat, Filmverleiherin; Pascal Gavillet, Filmkritiker; Reto Schaerli, Produzent; Andrea Staka, Autorin und Regisseurin.
  • Dokumentarfilm (Kino und Fernsehen): Christian Frei (Präsident), Autor, Produzent und Regisseur; Stefan Bossert, Kameramann; Jean-Stéphane Bron, Autor und Regisseur; Esther van Messel, Sales Agent; Jean Perret, Festivalleiter.
  • Auswertung und Vielfalt: Carola Stern (Präsidentin), Verleiherin und Produzentin; Frank Braun, Kinobetreiber; Cyril Thurston, Verleiher.

Für jede Fachperson ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter ernannt worden.

  • StellvertreterInnen für alle Kommissionen: Vincent Adatte; Matthias Bürcher; Bea Cuttat; Fosco Dubini; Laurent Dutoit; Thomas Kufus; Elisabeth Marti; Luciano Rigolini; Paul Riniker; Chahnaz SibaÏ; Alfi Sinniger; Thomas Thümena; Katharina von Flotow; Michèle Wannaz; Anita Wasser; Yann-Olivier Wicht.

Die Intendanzen für Kurzfilm und Fernsehspielfilm bestehen unverändert weiter.

Neue und überarbeitete Förderinstrumente der selektiven Filmförderung
Nach Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Animationsfilmszene und einer Bedürfnisanalyse werden die Förderinstrumente im Bereich Animationsfilm angepasst. Neu sind Projektentwicklungsbeiträge für lange Animationsfilme möglich. Diese Unterstützung kann 50% des Projektentwicklungsbudgets erreichen oder maximal 200 000 Franken betragen. Im Bereich der kurzen Animationsfilme bleiben die Förderinstrumente unverändert bestehen.

Das BAK wird das im 2007 entwickelte Finanzmanagement der selektiven Filmförderung weiter optimieren.

Die Förderung von minoritären Koproduktionen wird mit neu gewichteten Kriterien (Reziprozität, Produktionsanteil und künstlerisches Potential) den veränderten Bedürfnissen der Branche angepasst.

Internationale Zusammenarbeit
Die internationale Zusammenarbeit wird auch im nächsten Jahr für das BAK und die Schweizer Filmbranche einen wichtigen Platz einnehmen, sie soll konsolidiert und ausgebaut werden.

Schweizer Filmschaffende können auch in Zukunft von den Fördermassnahen des europäischen Programms MEDIA 2007 (2007-2011) profitieren. Ein entsprechender Kredit in der Höhe von 26.3 Mio. Franken wurde vom Parlament für die Jahre 2008-2009 bewilligt. Unter Federführung des BAK  wird sich der Bund bereits ab 2008 mit der Schweizer Teilnahme am MEDIA-Programm ab 2010 auseinandersetzen.

Auf internationaler Ebene hat sich das BAK ausserdem zum Ziel gesetzt, bestehende Koproduktionsabkommen anzupassen bzw. neue Verträge abzuschliessen. Neue Abkommen sind insbesondere mit Österreich, dem französischsprachigen Teil Belgiens und mit Luxemburg vorgesehen. Die bestehenden Abkommen mit Kanada und Deutschland sollen an die Entwicklungen der Schweizer Filmindustrie angepasst werden. Der Verhandlungsreigen wird während der Berlinale mit Deutschland eröffnet.

Flankierend werden Koproduktionstreffen im Rahmen von Schweizer oder ausländischen Filmfestivals weiterhin unterstützt. In Bezug auf seine Festivalpräsenz an der Berlinale und in Cannes plant das BAK zudem eine Vertretung der selektiven Filmförderung am Schweizer Stand. Diese soll es ausländischen Produzentinnen und Produzenten ermöglichen, sich direkter über die (Ko-)Finanzierungsmechanismen des Bundes zu informieren.

Die provisorische Bilanz der Exportförderung von Schweizer Filmen, die 2007 in Zusammenarbeit mit der Promotionsagentur SWISS FILMS eingeführt wurde, fiel positiv aus. Eine detaillierte Evaluation wird bis Sommer 2008 vorgenommen. Professionelle ausländische Verleihfirmen können weiterhin Unterstützungsbeiträge für den Verleih in einzelnen Ländern beantragen. Die Förderung erfolgt auf selektiver Grundlage und schliesst diejenigen Schweizer Filme aus, deren Verleih bereits durch die selektiven MEDIA Programme unterstützt wird.

Ausschreibungen für Leistungsvereinbarungen 
Die erste Etappe der im November 2007 eröffneten Ausschreibungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Fachstellen und Projekten zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Medium Film, sowie mit Ausbildungsinstitutionen im Bereich Film wurde Mitte Januar 2008 abgeschlossen. Insgesamt bewerben sich 20 Institutionen und Projekte um den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2008-2010, wobei fünf Gesuche von Fachhochschulen stammen. Die Bewerberinnen und Bewerber beantragen eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 10,8 Millionen Franken. Das BAK verfügt für diese Ausschreibungen während der nächsten drei Jahre über finanzielle Mittel von rund 4 Millionen Franken.

Die Bewerbungen werden von einer neu gebildeten ExpertInnenkommission begutachtet. Die fünfköpfige Kommission wird ihre Empfehlungen voraussichtlich im April 2008 abgeben.

Für die zweite Jahreshälfte 2008 ist eine Ausschreibung, die es Filmzeitschriften und spezialisierten Medien ermöglichen soll, mit dem BAK Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, vorgesehen.

Schweizer Filmarchiv
Das BAK hat 2007 eine Leistungsvereinbarung mit dem Schweizer Filmarchiv in Lausanne abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages wird es 2008 darum gehen, die Zusammenarbeit zwischen BAK und Cinémathèque zu intensivieren und die neuen Projekte des Filmarchivs zu begleiten.


Adresse für Rückfragen

Nicolas Bideau, Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Tel. +41 (0)79 667 69 15


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