Bundesbeiträge an die Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge um zwei Jahre verlängert

Bern, 03.11.2004 - Die Bahnen sowie die Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer bleiben verantwortlich für die Sanierung gefährlicher Bahnübergänge. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung bekräftigt, gleichzeitig aber die Frist für die Einreichung von Beitragsgesuchen um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert. Damit können Bahnen bei der dringend nötigen Sanierung gefährlicher Bahnübergänge weitere zwei Jahre mit der finanziellen Unterstützung des Bundes rechnen.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zum Stabilisierungsprogramm 1998 einigten sich Bund und Kantone am sogenannten „Runden Tisch“ darauf, dass sich der Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder Private). Als Übergangslösung kann sich der Bund an der Sanierung der 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 100'000 Franken pro Projekt, beteiligen. Dank dieser Hilfe konnte bisher etwa die Hälfte dieser 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge saniert werden. Damit ein Projekt vom Bund unterstützt werden kann, musste es bis Ende 2004 genehmigt sein.

Aufgrund diverser Verzögerungen sind viele Plangenehmigungsgesuche noch nicht eingereicht. Da Plangenehmigungsverfahren zwischen 4 und 12 Monate dauern, ist es nicht möglich, für diese Projekte noch bis Ende Jahr Beitragszusicherungen abzugeben. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Frist für die Einreichung der Plangenehmigungsgesuche um zwei Jahre bis Ende 2006 zu verlängern. Das Gesamtvolumen von 15 Millionen Franken, die der Bund an die Sanierung beisteuert, soll nicht verändert, aber in andere Jahrestranchen aufgeteilt werden.


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