Auflageverfahren des neuen NEAT-Projekts im Kanton Uri beginnt

Bern, 22.01.2003 - Das neue NEAT-Auflageprojekt Uri 2003 wird vom 27. Januar bis 25. Februar 2003 öffentlich aufgelegt. Vorgängig haben am 22. Januar das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die AlpTransit Gotthard AG (ATG) die Urner Behörden über das Projekt und das Verfahren orientiert.

Der Bundesrat hat sich im Juni 2002 für die Linienführung „Berg lang geschlossen“ entschieden. Das BAV beauftragte darauf die ATG damit, das Projekt unter Beachtung des Bundesratsentscheids zu überarbeiten. Dieses neue Projekt Gotthard Nord / Erstfeld der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) wird vom 27. Januar 2003 an im Kanton Uri öffentlich aufgelegt.

Das Auflageprojekt 2003 ist der erste Schritt der NEAT in den Berg, denn es sieht die unterirdische Verzweigung im Gotthard-Basistunnel als Vorinvestition von rund 100 Millionen Franken im Hinblick auf die Realisierung der Bergvariante vor. Es umfasst einen 7.8 km langen zweiröhrigen Abschnitt des Basistunnels und den Anschluss der beiden Neubaustreckengleise an die bestehende doppelspurige Stammlinie der SBB. Im Bereich Rynächt wird die Gleisanlage durch zwei Überholgleise ergänzt. Der Schächen wird auf neuen Brücken überquert, und es wird eine neue Unterführung Walter Fürst erstellt. Im Bereich westlich des Portals Erstfeld wird ein Besucherzentrum errichtet, welches auf dem Siegerprojekt des gemeinsam mit den Kantonen Uri und Tessin durchgeführten Projektwettbewerbs beruht. In Rynächt wird die Dammhöhe im Unterschied zum Auflageprojekt 2001 um rund die Hälfte von 6 auf 3 m reduziert.

Die Kosten für das neue Auflageprojekt werden auf rund 1.1 Mrd. Franken geschätzt (ohne Kosten Bergvariante). Der Bundesrat wird dem Parlament voraussichtlich noch im laufenden Jahr 2003 einen Kredit beantragen, damit die Planung der Bergvariante eingeleitet und gleichzeitig andere, bisher zurückgestellte NEAT-Projekte erneut überprüft werden können (NEAT 2).

Vor der Publikation im Urner Amtsblatt am 24. Januar 2003 und dem Beginn des Auflageverfahrens haben das BAV und die ATG die Urner Behörden (Kantonsregierung, Vertreter der Kantonsverwaltung und Vertreter der betroffenen Gemeinden) über die Neuerungen des Projekts und den Ablauf des Plangenehmigungsverfahrens orientiert.


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Bundesamt für Verkehr
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