Bundesrat legt Kantonsanteile bei der Abgeltung im Regionalverkehr neu fest

Bern, 03.09.2003 - Neben dem Bund leisten auch die Kantone Beiträge an die ungedeckten Betriebskosten und an die notwendigen Investitionen im Regionalverkehr. Die Kantonsbeiträge richten sich dabei nach einem vom Bund festgelegten Schlüssel, der unter anderem auch die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Dieser Schlüssel wird alle vier Jahre neu festgelegt. Unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen hat der Bundesrat die Kantonsanteile für die Jahre 2004 bis 2007 neu festgelegt.

Die Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) legt fest, welchen Anteil die Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten und an die Investitionen im Regionalverkehr leisten müssen. Die Kantonsbeteiligung wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der strukturellen Voraussetzungen der Kantone (Bevölkerungsdichte und der Länge des Privatbahnnetzes) alle 4 Jahre neu festgelegt.

Die auf den 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Änderungen gelten bis Ende 2007. In diesem Zeitraum werden der Bund voraussichtlich jährlich 1.2 Mia. Franken und die Kantone voraussichtlich 0.5 Mia. Franken für Betriebsbeiträge und Investitionshilfen aufwenden. Der neue Verteilschlüssel verursacht beim Bund Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio. Franken jährlich.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1217.html