Erhöhte Sicherheitsanforderungen für Schifffahrt

Bern, 09.03.2007 - Der Sicherheitsstandard für Fahrgastschiffe auf den Schweizer Gewässern wird weiter verbessert. Der Bundesrat hat die Schiffbauverordnung (SBV) revidiert und schreibt künftig einen höheren Rettungsmittelbestand an Bord der Fahrgastschiffe vor.

Kernpunkt der vom Bundesrat am Freitag beschlossenen Revision sind die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines höheren Rettungsmittelbestandes an Bord von Fahrgastschiffen. In den Ausführungsbestimmungen der SBV ist vorgesehen, dass für jede an Bord zugelassene Person künftig eine Rettungsweste vorhanden sein muss (bisher nur für 50 %)

Neben dem höheren Rettungsmittelbestand ist die Umsetzung des seit 2004 gültigen Behindertengleichstellungsgesetzes ein Hauptpunkt der Revision der Ausführungsbestimmungen. Es werden neu technische Anforderungen an Fahrgastschiffe und Landungsstellen festgelegt, mit dem Ziel Behinderten einen erleichterten Zugang zu den Schiffen zu ermöglichen. Daneben enthält die Revision Anpassungen im Bereich der Ausbildung und Prüfung des nautischen Schiffspersonals (Matrosen und Schiffsführer) und im administrativen Sektor (beispielsweise die Anerkennung von Brandschutz-Zertifikaten) sowie bei der Zulassung von Schiffen.


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