Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz – Situation und Lösungsmöglichkeiten

Bern, 28.02.2007 - Der Schweizer Arbeitsmarkt befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Unbefristete, vollzeitliche Anstellungen werden zunehmend ersetzt durch atypische Beschäftigungsverhältnisse. Dazu gehören die Teilzeiterwerbstätigkeit, die befristete Anstellung, die Mehrfachbeschäftigung sowie die selbständige Erwerbstätigkeit. Besonders verbreitet sind atypische Beschäftigungsverhältnisse im Kultursektor. Der Bundesrat hat einen Bericht zur Kenntnis genommen, der die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden analysiert und Lösungen zur Verbesserung ihrer beruflichen Vorsorge vorschlägt. Ergänzend fordert der Bericht die Kulturschaffenden und ihre Verbände zu mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung auf.

Im Auftrag des Bundesrates hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft, des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Bundesamtes für Kultur einen Bericht zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz verfasst. Der Bericht kommt im Wesentlichen zu folgenden Schlüssen:

Der erste Teil des Berichts analysiert die Erwerbssituation der Kulturschaffenden und nimmt einen Quervergleich zu den übrigen Wirtschaftszweigen vor. Dabei zeigt sich, dass der Kultursektor als Musterbeispiel für einen Wirtschaftszweig mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet werden kann. Der Kultursektor liegt bei den Teilzeitstellen, den befristeten Anstellungen, den Mehrfachbeschäftigungen und der selbständigen Erwerbstätigkeit jeweils deutlich über den gesamtwirtschaftlichen Durchschnittswerten.

Im zweiten Teil des Berichts untersuchen die Verfasser, ob das Sozialversicherungssystem der Schweiz atypischen Beschäftigungsverhältnissen hinreichend Rechnung trägt. Die Verfasser kommen zum Schluss, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Arbeitslosenversicherung in Bezug auf die soziale Sicherheit von Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich hinreichend ausgestaltet sind. Im Bereich der beruflichen Vorsorge bestehen jedoch ernstzunehmende Schwierigkeiten für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen von unter drei Monaten Dauer sowie für Mehrfachbeschäftigte.

Im dritten Teil des Berichts machen die Verfasser insgesamt acht Empfehlungen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz: In zwei Punkten sind nach Auffassung der Verfasser Rechtsänderungen angezeigt respektive zu prüfen. Das Parlament sollte Art. 46 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) betreffend freiwillige Versicherung für Mehrfachbeschäftigte revidieren. Das Bundesamt für Sozialversicherungen sollte eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zu Art. 2 Abs. 4 BVG betreffend befristete Anstellungen prüfen. Beide Massnahmen zielen darauf, ab, die berufliche Vorsorge von Kulturschaffenden und weitere Personen mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu verbessern. Abgesehen von diesen zwei Massnahmen können vor allem die Kulturschaffenden selbst sowie die Kulturverbände für eine Verbesserung der sozialen Situation im Kultursektor sorgen: Selbständigerwerbende Kulturschaffende sollten mehr Eigenverantwortung übernehmen und ihrer persönlichen Altersvorsorge mehr Gewicht beimessen. Die Kulturverbände sollten in erster Linie die Gründung einer Vorsorgeeinrichtung für alle Kulturschaffende rasch an die Hand nehmen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur: Daniel Zimmermann, Direktion, Tel. 031 322 51 69,
E-mail: daniel.zimmermann@bak.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen: Anton Streit, Leiter Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge, Tel. 031 322 90 73
E-mail: anton.streit@bsv.admin.ch



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