Neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik: Bewertungssystem zur Auswahl der Massnahmen fertig gestellt

Bern, 07.04.2004 - Als letzter Schritt in der Entwicklung der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik des Bundes, welche Ende 2004 dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterbreitet werden soll, bleibt die Auswahl von Massnahmen. Als Grundlage dazu hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Bewertungssystem festgelegt.

Im partizipativen Prozess zur Formulierung der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik ist ein Bewertungssystem erarbeitet worden. Das Verkehrssicherheitsziel – bis 2010 weniger als 300 Tote und weniger als 3000 Schwerverletzte auf den Schweizer Strassen – soll mit einem Massnahmenpaket erreicht werden, welches auf den bisher erarbeiteten Zielen und strategischen Leitsätzen beruht. Für den Entscheid, welche Massnahmen am Ende des partizipativen Prozesses vorgeschlagen werden sollen, müssen die Massnahmenideen vergleichbar gemacht und nach vorher festgelegten Kriterien gleichermassen beurteilt und bewertet werden können.


Beurteilungskriterien

Sicherheitsmassnahmen, welche eine direkte Wirkung auf Anzahl, Art und Folgen der Unfälle haben, werden nach sechs Kriterien beurteilt. Die Wichtigkeit, welche den einzelnen Kriterien zugemessen wird, ist vom ASTRA auf Grund der Ergebnisse eines partizipativen Gewichtungsverfahrens festgelegt worden.

Kriterien Sicherheitsmassnahmen; Gewichtung:

Wirkungspotenzial; 30%

Effizienz (Verhältnis Kosten/Nutzen); 15%

Umsetzbarkeit; 15%

Einfluss auf die persönliche Freiheit; 15%

Schutzwirkung für Schwächere 15%

Verträglichkeit mit Zielen in anderen Bundespolitikfeldern 10%


So genannte Basismassnahmen, welche keine direkte Auswirkung auf die Verkehrssicherheit haben, aber die nötigen Voraussetzungen schaffen, damit die Sicherheitsmassnahmen ihre Wirkung entfalten können (z.B. Ressourcen, Statistik, Forschung), werden nach den folgenden vier Kriterien beurteilt werden:

Kriterien Basismassnahmen; Gewichtung:

Programmnutzen; 40%

Umsetzbarkeit; 20%

Effizienz (Verhältnis Kosten/Nutzen); 20%

Verträglichkeit mit Zielen in anderen Bundespolitikfeldern, 20%


Schnüren des Massnahmenpaketes

Die Auswahl der einzelnen Massnahmen wird in erster Linie gestützt auf die Bewertungsresultate erfolgen. In zweiter Linie wird das ganze Massnahmenpaket in verschiedenen Beziehungen auf seine Plausibilität überprüft bzw. einem "Feinschliff" unterzogen.
Das ASTRA wird das Massnahmenpaket als Teil der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik Ende 2004 dem UVEK unterbreiten.



Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
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