Samstage der Sommerferienzeit: Fahrverbot für den Schwerverkehr in Frankreich

Bern, 15.07.2004 - Aufgrund des in Frankreich erfahrungsgemäss hohen Verkehrsaufkommens während den Sommerferienwochenenden gilt für den Schwerverkehr an den kommenden fünf Samstagen jeweils von 07.00 bis 19.00 Uhr ein Fahrverbot. Aus diesem Grund ist an den betreffenden Samstagen an diversen Grenzübergängen zu Frankreich mit Rückstau zu rechnen. An der Zollanlage Basel St. Louis wird der Schwerverkehr Richtung Frankreich nur von 05.00 bis 07.00 Uhr abgefertigt. Danach ist mit Transitausweichverkehr an der Zollanlage Weil am Rhein zu rechnen.

Betroffen vom Fahrverbot für den Schwerverkehr in Frankreich sind die Samstage 17., 24., 31. Juli sowie 7. und 14. August 2004. An diesen Tagen wird der Schwerverkehr in Frankreich zwischen 07.00 und 19.00 Uhr zum Stillstand gebracht. Erlaubt sind Fahrten zwischen 05.00 und 07.00 Uhr sowie zwischen 19.00 und 22.00 Uhr.

Am Zoll Basel St. Louis Richtung Frankreich wird der Schwerverkehr nur von 05.00 bis 07.00 Uhr abgefertigt. In der Gegenrichtung, d.h. auf der Nord-Süd-Achse, wird die Zollabfertigung von 05.00 bis 13.00 Uhr gewährleistet. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass der schwere Transitverkehr nordwärts Richtung Benelux-Staaten die Ausweichroute über die Zollanlage Basel Weil a/Rhein und daraufhin über die Deutsche A5 benutzen wird.

In der Westschweiz bestehen an den Zollstationen keine Ausweichmöglichkeiten. Aus diesem Grund ist an den Grenzübergängen in Genève-Chavannes, Genève-Bardonnex, Le Châtelard und Vallorbe mit Rückstau und ausgestellten LKW zu rechnen.


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