Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge

Bern, 10.01.2007 - Der Bundesrat hat am 10. Januar 2007 einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland gutgeheissen, der eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge ermöglicht. Die Genehmigung durch die eidgenössischen Räte ist in der Sommer- und Herbstsession 2007 vorgesehen.

Um Terroranschlägen, wie sie am 11. September 2001 in den USA geschehen sind, besser entgegen treten zu können, ist die Schweiz bestrebt, mit den umliegenden Staaten Abkommen abzuschliessen, welche eine engere Kooperation im Kampf gegen terroristische Angriffe mit Zivilluftfahrzeugen ermöglichen. Nach Frankreich und Italien wird nun auch mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Im Zentrum der Kooperation mit Deutschland steht der umfassende gegenseitige Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen in Deutschland bleibt allerdings jeglicher Einsatz von Waffen - also auch Warnschüsse - im jeweiligen Ausland ausgeschlossen.

Das vom Bundesrat verabschiedete Abkommen wahrt die Souveränität der beiden Staaten. Es ermöglicht insbesondere im Hinblick auf die im Sommer 2008 stattfindende Fussballeuropameisterschaft EURO 08 eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum.


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