Schweizer und britische Revisionsaufsichtsbehörden treffen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen von Revisionsexperten und Abschlussprüfern

Bern, 12.12.2023 - Die Revisionsaufsichtsbehörden der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) haben nach dem Brexit Vereinbarungen zur Wiederherstellung des materiellen Gegenrechts bei der Zulassung von Revisionsexperten und Abschlussprüfern (statutory auditors) abgeschlossen. Diese ermöglichen es Wirtschaftsprüfern, erneut in beiden Ländern zu arbeiten.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben Vereinbarungen getroffen, welche die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen von diplomierten Wirtschaftsprüfern, die als Revisionsexperten zugelassen sind (Schweiz), und von Chartered Accountants, die als Statutory Auditor registriert sind (Vereinigtes Königreich), ermöglichen, so dass die Revisoren leichter in beiden Ländern arbeiten können und die Prüfungsmärkte beider Länder gestärkt werden.

Die Vereinbarungen wurden in Form von Erklärungen gemacht, in denen die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und das Financial Reporting Council (FRC) - die zuständige britische Revisionsaufsichtsbehörde - das materielle Gegenrecht für beide Seiten feststellen und somit eine Rechtsgrundlage für die Zulassung zu den jeweiligen Märkten schaffen.

Diese Vereinbarungen sehen ein Verfahren vor, mit dem dipl. Wirtschaftsprüfer, die in der Schweiz als Revisionsexperten zugelassen sind, oder Chartered Accountants, die im Vereinigten Königreich als Abschlussprüfer (statutory auditor) registriert sind, die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und ihrer Prüfungsrechte in dem jeweils anderen Land beantragen können.

Die Vereinbarungen sind nicht direkt für Personen anwendbar, die Modulprüfungen und Ausbildungen bei einer im Vereinigten Königreich anerkannten Aufsichtsbehörde absolviert haben, wenn sie die erforderlichen Prüfungsstunden im Vereinigten Königreich nicht geleistet haben. Zu diesem speziellen Thema hat die RAB das FRC gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und Umständen die in der Schweiz im Rahmen einer akkreditierten Ausbildungsstelle erworbene Berufserfahrung für die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und die Registrierung als Abschlussprüfer in Grossbritannien anrechenbar sein könnte.

Die RAB hat den Gesprächen mit dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung aufgrund der starken Handelsbeziehungen mit der Schweiz sowie der Bedeutung des Prüfungsmarktes und des grossen Finanzdienstleistungssektors des Vereinigten Königreichs Priorität eingeräumt. Die Vereinbarungen werden parallel zu einem Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich stehen, das im Juni 2023 unterzeichnet wurde. Mit den Vereinbarungen wird die im Rahmenabkommen geschaffene Grundlage der Diplomanerkennung auf der Basis des materiellen Gegenrechts auf die gegenseitige Berufszulassung von Abschlussprüfern in den beiden Ländern konkretisiert.

"Der Schweizer Finanzmarkt profitiert ebenso wie der britische von hochqualifizierten Abschlussprüfern mit globaler Erfahrung. Die gegenseitige Anerkennung der Revisionsberufsqualifikationen ist eine positive Entwicklung, welche die enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzmärkten Schweiz und Grossbritannien weiter stärken wird", sagte der Direktor der RAB, Dr. Reto Sanwald.

"Wie Grossbritannien verfügt auch die Schweiz über einen einflussreichen Finanzdienstleistungssektor und eine hohe Anzahl an qualifizierten Wirtschaftsprüfern. Die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung ist ein positiver Impuls für den britischen Prüfungsmarkt und wird die engen Finanzbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz weiter stärken", sagte die Exekutivdirektorin des FRC für Aufsicht, Sarah Rapson.


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Reto Sanwald, Direktor RAB, T +41 31 560 22 30


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