Gegenrecht: Neue Einschränkung für Österreich

Bern, 04.02.2022 - Ab Antragsjahr 2022, d.h. für Rechnungen mit Rechnungsdatum 2021, können österreichische Unternehmen für den Bezug von Treibstoffen die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht mehr geltend machen. Die Länderliste wurde entsprechend aktualisiert. Die Schweiz passt damit sein Gegenrecht der neuen Regelung Österreichs an, wonach für Unternehmen aus Drittländern, d.h. auch aus der Schweiz, die Vergütung der Mehrwertsteuer beim Bezug von Treibstoffen in Österreich für Rechnungen ab 2021 ausgeschlossen ist.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-fachinformationen/mwst-vatrefund-taxfree/mwst-vat-refund.html

Herausgeber

Eidgenössische Steuerverwaltung
https://www.estv.admin.ch

Letzte Änderung 08.12.2021

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