Anpassung des Reglements des Vereins zur Sicherung künftiger Renten

Bern, 08.12.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Anpassung des Verwaltungsreglements des Vereins zur Sicherung künftiger Renten im Unfallversicherungsgesetz (UVG) genehmigt. Der Fonds, der die Teuerungszulagen für Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten ausrichtet, soll vermehrt von den UVG-Versicherern geäufnet werden, um die versicherten Betriebe zu entlasten.

Zum Ausgleich der inflationsbedingten Teuerung sieht das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vor, dass Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten entsprechende Zulagen erhalten. Für die Privatversicherer und die Ersatzkasse ist die Finanzierung dieser Teuerungszulagen durch eine Pflichtmitgliedschaft beim Verein zur Sicherung künftiger Renten geregelt. Dessen Mitglieder bilden zusammen einen Fonds, der jährlich die Teuerungszulagen für die Rentnerinnen und Rentner aller Mitglieder ausschüttet.  

Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase kam es in den letzten Jahren zu Finanzierungslücken. Diese Lücken wurden bislang durch bei den versicherten Unternehmen erhobene Prämienzuschläge geschlossen. Künftig soll im Fonds der Finanzierungsanteil aus den Kapitalerträgen der Versicherer erhöht werden. Mittelfristig sollte dies zu einer Senkung der Prämienzuschläge führen. Die neue Verwaltungsvorschrift tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.


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