Wiederwahl von Bundesrichterin Dr. iur. Alexia Heine als Präsidentin der AB-BA

3001 Bern, 12.12.2023 - Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA hat Dr. iur. Alexia Heine als Präsidentin und Prof. Dr. iur. Marc Thommen als Vizepräsident bestätigt.

Die AB-BA hat anlässlich ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2023 Bundesrichterin Dr. iur. Alexia Heine als Präsidentin sowie Prof. Dr. iur. Marc Thommen als Vizepräsident wiedergewählt. Dr. iur. Alexia Heine ist seit 2019 Mitglied der AB-BA und seit 2022 Präsidentin. Prof. Dr. iur. Marc Thommen ist Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Er ist seit 2020 Mitglied der AB-BA und seit 2021 Vizepräsident.

Gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft wählt die AB-BA die Präsidentin und den Vizepräsidenten aus der Reihe ihrer Mitglieder. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

 

Zur AB-BA:
Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

 

 


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