Freihandelsabkommen Schweiz – Europäische Union: Sitzung des Gemischten Ausschusses in Brüssel

Brüssel/Bern, 14.12.2006 - In Brüssel hat am Donnerstag die 52. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz – Europäische Union von 1972 stattgefunden. Beide Parteien bestätigten das gute Funktionieren des Abkommens. Von Januar bis und mit Oktober 2006 ist das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU gegenüber der Vorjahresperiode um rund 10% gewachsen. Im Zentrum der Diskussion standen handelspolitische Massnahmen, z.B. die Revision des EU-Zollkodex (24h-Regel). In dieser Frage werden Schritte zu einer Verhandlungslösung eingeleitet.

Mit einer Änderung ihres Zollkodex will die EU die Sicherheit der grenzüberschreitenden Warenflüsse verbessern. Dies soll u.a. durch die Einführung einer Voranmeldepflicht für den Import, Export und Transit von Waren aus Drittländern (sog. „24h-Regel“) geschehen. In Bezug auf die Schweiz würde die Einführung einer solchen Regelung den Warenverkehr und Warentransit massiv behindern.

Die Schweiz und die EU sind bestrebt, für das gemeinsame Sicherheitsanliegen eine Lösung zu suchen, die keine zusätzlichen Hemmnisse für den Handel Schweiz-EU schafft. Zur Diskussion steht dabei die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards im Warenverkehr. Dadurch könnte die Voraussetzung geschaffen werden, auf eine Voranmeldepflicht im Verhältnis Schweiz-EG  zu verzichten. Die Schweiz und die EU streben eine Verhandlungslösung in Form einer Anpassung des Güterverkehrsabkommens von 1990 an. Entsprechende Verhandlungsmandate dürften nächsten vorliegen.


Handelserleichterungen im Stahlsektor

Seit 2002 werden von der EU zur statistischen Überwachung der Einfuhren gewisser Stahlerzeugnisse aus Drittstaaten Einfuhrlizenzen verlangt. Das Lizenz-System stellt ein Hindernis für Exporteure von schweizerischen Stahlerzeugnissen dar, weil es zu Verzögerungen und Mehrkosten in der Logistikkette führt. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz seither für den Abbau des administrativen Aufwands für die betroffenen Unternehmen ein.

Die EU will die erwähnten Überwachungsmassnahmen über den 31. Dezember 2006 hinaus zwar verlängern. Auf Antrag der Schweiz prüft sie jedoch, per 1. Januar 2007 die Limite für von der Lizenzierung ausgenommene Sendungen von 500 kg auf 2500 kg zu erhöhen. Eine solche Erhöhung der Freimenge würde bereits eine bedeutende Erleichterung für Schweizer Exporteure darstellen, insbesondere für die KMU.


Die Schweiz bemängelte, dass zwei Jahre nach dem Finden einer materiellen Lösung in Sachen Re-Exporte von Ursprungswaren die entsprechende Empfehlung des Gemischten Ausschusses von der EU noch nicht formalisiert worden ist.


Strombereich

Im Sinne der gegenseitigen Information wurden auch die anstehenden Verhandlungen im Bereich Strom (Regelung des Stromtransits, Harmonisierung der Sicherheitsstandards, rechtliche Absicherung des gegenseitigen Marktzugangs, Anerkennung des „grünen Stroms“) zum Thema gemacht. Ziel ist insbesondere die Versorgungssicherheit im weitgehend liberalisierten europäischen Strommarkt. Die Verhandlungen dürften Anfang nächsten Jahres beginnen.


Gegenstand des Treffens waren des Weiteren die von der EU eingeführten Quotenregelungen im Textilhandel mit China, welche auch die Schweizer Textilindustrie als Zulieferantin betreffen. Hierfür ist die Schweiz bestrebt, eine befriedigende Lösung zu finden.

Keine Vertragverletzung durch Steuergesetze

Erneut kam die Auffassung der EU-Kommission zur Sprache, dass die kantonalen Steuerregime für gewisse Unternehmen (Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften) staatliche Beihilfen darstellen könnten, die das  Freihandelsabkommen verletzen könnten. Die Schweizer Delegation wies eine solche Vertragsverletzung einmal mehr zurück.

Sie betonte erneut, dass die Schweiz nicht Teil des EU-Binnenmarkts sei, weshalb dessen EU-Wettbewerbsregeln - u.a. Regeln über die staatlichen Beihilfen - nicht auf die Schweiz anwendbar sind. Es gebe generell keine vertragliche Regelung zwischen der Schweiz und der EU, welche die Schweiz verpflichten würde, ihre Unternehmensbesteuerung an jene der EU-Mitgliedstaaten anzugleichen. Insofern seien auch keine Verstösse gegen bestehende Abmachungen möglich.

Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Bernhard Marfurt, Chef der Schweizerischen EU-Mission, geleitet. Der Delegation der EU stand Matthias Brinkmann, Direktor a.i. Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Kommission, vor.


Adresse für Rückfragen

Hanspeter Mock, Mission der Schweiz bei der EU; Tel. 0032 473 98 34 20
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD; Tel. 0041 31 322 26 40


Herausgeber

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9745.html