Bundesrat lehnt Gesuch für den Handel mit Kampfpanzern Leopard 1 A5 zur Verwendung in der Ukraine ab

Bern, 28.06.2023 - Da es im Widerspruch zum geltenden Recht steht, hat der Bundesrat am 28. Juni 2023 ein Gesuch der Ruag AG für den Handel mit 96 Kampfpanzern des Typs Leopard 1 A5 zur Verwendung in der Ukraine abgelehnt. Damit wurde den Aspekten der Neutralitätspolitik der Schweiz und ihrer Zuverlässigkeit als Rechtsstaat Priorität eingeräumt.

Am 27. April 2023 hat die Ruag AG beim SECO ein Gesuch für den Handel mit 96 gebrauchten und nicht einsatzbereiten Kampfpanzern Leopard 1 A5 eingereicht. Die in Italien eingelagerten Panzer sollten in Deutschland instandgesetzt und anschliessend in die Ukraine reexportiert werden.

Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass der Verkauf der 96 Panzer gestützt auf das geltende Recht nicht möglich ist. Ein solcher stünde insbesondere im Widerspruch zum Kriegsmaterialgesetz und würde eine Anpassung der Neutralitätspolitik nach sich ziehen.  


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