Kraftwerk Albbruck-Dogern kann ausgebaut werden

Bern, 07.12.2006 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG (RADAG) im Einvernehmen mit den Behörden des Landes Baden-Württemberg die Bewilligung zum Ausbaus des Kraftwerks Albbruck-Dogern erteilt.

Die RADAG nutzt den Rheinabschnitt zwischen der Aare- und der Albmündung seit 1933 zur Erzeugung von elektrischer Energie. Im Zuge der Erneuerung des Nutzungsrechts im Jahre 2003 wurde sie zum Ausbau ihres Kraftwerks sowie zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs auf die Umwelt verpflichtet.

Gemäss der nun erteilten Baubewilligung umfasst der Kraftwerksausbau die Installation einer zusätzlichen Turbine mit einem Schluckvermögen von 300 m3/s beim Stau­wehr am Schweizer Ufer. Damit lässt sich die mittlere jährliche Produktionserwartung des Kraftwerks um 15 % auf 662 GWh und die Leistung um 28 % auf 107,5 MW steigern. Nach dem Ausbau, für den eine Bauzeit von etwa 3 Jahren sowie Kosten in der Grössenordnung von 40 Millionen Euro veranschlagt werden, wird das Kraftwerk Albbruck-Dogern nach Ryburg-Schwörstadt das zweitgrösste Wasserkraftwerk am Hochrhein sein.

Mit dem Ausbau des Kraftwerks ist auch eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im betroffenen Rheinabschnitt verbunden: In der Baubewilligung erhält die RADAG die Auflage, Massnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Staustufe, zur Revitalisierung der Restwasserstrecke, zur Erhöhung der Strukturvielfalt im Uferbereich, zur Schaffung weiterer Flachufer sowie zur besseren Vernetzung des Rheins mit den einmündenden Nebengewässern durchzuführen. Bei der Ausgestaltung dieser Massnahmen wurden viele Anregungen der im Bewilligungsverfahren beteiligten Umwelt- und Fischereiverbände berücksichtigt. Diese zogen daraufhin ihre Einsprachen gegen das Baugesuch zurück.

Weil das Kraftwerk Albbruck-Dogern als Grenzkraftwerk der Verfügungshoheit beider Rheinanrainer-Staaten unterliegt, wurde der Bewilligungsentscheid einvernehmlich mit dem Regierungspräsidium Freiburg herbeigeführt, welches auf Seiten des Landes Baden-Württemberg für die Zulassung von Wasserkraftnutzungen am Hochrhein zuständig ist.


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Richard Chatelain, Leiter Abteilung Wasserkraft und Talsperren, Bundesamt für Energie, Tel. 031 325 54 81


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