Höhere Nationalstrassenbeiträge für den Kanton Bern

Bern, 10.12.2004 - Der Bundesrat erhöht den Bundesanteil an den Bau der Nationalstrassen des Kantons Bern um drei Prozentpunkte. Die Entwicklung der Belastung und der Finanzkraft rechtfertigt den neuen Beitragssatz.

Der Bundesrat setzt für jeden Kanton die Beitragssätze innerhalb der vom Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Treibstoffsteuer vorgegebenen Bandbreite (75 - 90 Prozent, in Härtefällen 97 Prozent) fest. Nach Verfassung und Gesetz sind dabei die Belastung der Kantone durch die Nationalstrassen, ihr Interesse an diesen Strassen und ihre Finanzkraft massgebend.

42 Jahre alte Bemessungsgrundlage für Beitragssatz

1962 erfolgte erstmals eine umfassende Berechnung der Beitragssätze aller Kantone. Die damals beschlossenen Beitragssätze sind bis heute im Grossen und Ganzen unverändert geblieben. In Einzelfällen hat der Bundesrat zwischen 1965 und 1984 verschiedenen Kantonen höhere Bundesanteile zugestanden. Die Bemessungsgrundlagen haben sich indessen seit den Sechzigerjahren stark verändert, teils zu Gunsten, teils zu Ungunsten der Kantone. Eine vollständige Neuberechnung der Beitragssätze aufgrund der aktualisierten Datenbasis scheiterte 1992 am heftigen Widerstand der Kantone.

Schwächere Finanzkraft des Kantons Bern massgebend

Auf Gesuch hin hat nun der Bundesrat den Bundesanteil an den Bau der Nationalstrassen des Kantons Bern von 84 auf 87 Prozentpunkte angehoben. Massgebend für diesen Entscheid war die Tatsache, dass sich die Finanzkraft des Kantons Bern in den letzten Jahren stark verschlechtert hat. Zudem wird der Kanton durch die Fertigstellung der N 16 und insbesondere der Umfahrung Biel, die wegen ihrer Nähe zum Siedlungsgebiet sehr aufwändig gebaut werden muss, finanziell stark belastet.

Nach Massgabe des gültigen langfristigen Bauprogramms wird Bern in den nächsten drei Jahren zwischen 3,9 und 6,4 Mio. Franken mehr erhalten.

UVEK
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