Bildung, Umwelt, Schutz der Minderheiten: Bundesrat Ignazio Cassis reist zur UNESCO-Generalkonferenz nach Paris

Bern, 12.11.2019 - Bundesrat Ignazio Cassis vertritt am 14. November 2019 die Schweiz vor der Generalkonferenz der UNESCO. Der Vorsteher des EDA wird dort zur Respektierung der Minderheiten aufrufen, die eine wichtige Grundlage im demokratischen Prozess ist. Während der dreiwöchigen Session werden auch neue Mitglieder des UNESCO-Exekutivrats gewählt. Die Schweiz, die eine der Kandidatinnen ist, ist gemessen an der Bevölkerungszahl eine der grössten Beitragszahlerin der UNESCO.

In der Schweiz ist die UNESCO vor allem durch Welterbe-Stätten bekannt. Zu ihnen gehören z.B. die Altstadt von Bern, die drei Burgen von Bellinzona, die Weinberg-Terrassen im Lavaux, die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina, der Stiftsbezirk St. Gallen und das Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair. Die Pflege des Kulturguts ist Teil der Aufgaben der UNO-Organisation, die sich für die Förderung von Erziehung, Wissenschaft, Kultur sowie Kommunikation und Information einsetzt. Zu den Errungenschaften der UNESCO gehört auch die Allgemeine Erklärung für Kulturelle Vielfalt: Sie anerkennt die kulturelle Diversität als gemeinsames Erbe der Menschheit. Verbunden damit ist die Respektierung kultureller Vielfalt im demokratischen Prozess.

Die Respektierung der kulturellen Vielfalt ist gerade in der Schweiz ein zentraler Wert. Dies hatte unter anderem der Schweizer Literaturnobelpreisträger Carl Spitteler im Jahr 1914 in seiner Rede über «unseren Schweizer Standpunkt» unterstrichen: «Wäre die Minorität noch zehnmal minder, so würde sie uns dennoch wichtig wägen.»

Auch Bundesrat Ignazio Cassis wird vor der Generalkonferenz der UNESCO am 14. November 2019 auf diesen Aspekt eingehen. In seiner Rede wird er darauf verweisen, dass in der Schweiz die kulturelle Vielfalt deshalb eine Stärke darstellt, weil der Wille vorhanden ist, die jeweils anderen zu verstehen. Auch auf die Bedeutung der Biodiversität und des Klimaschutzes sowie den Umgang mit neuen Technologien wird der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA eingehen – beides sind Themen, mit denen sich die UNESCO an ihrer diesjährigen Generalkonferenz beschäftigen wird. Die 40. Session dauert vom 12. bis 27. November 2019.

Die Generalkonferenz ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan der UNESCO. Sie tritt alle zwei Jahre am Sitz der Organisation in Paris zusammen und bestimmt die Zielsetzung, beschliesst über die ihr vom Exekutivrat vorgelegten Programme und hat das Budgetrecht.

Die Generalkonferenz wählt auch die Mitglieder des Exekutivrates für eine vierjährige Amtszeit. Der Exekutivrat prüft das Arbeitsprogramm und den entsprechenden Budgetplan und bereitet die Tagesordnung der Generalkonferenz vor. Die Schweiz ist eine der Kandidaten für den Exekutivrat für den Zeitraum von 2019 bis 2023. Die Wahl findet am 20. November 2019 statt.

Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) wurde 1945 gegründet. Hintergrund waren die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, laut denen politische und wirtschaftliche Abmachungen von Regierungen nicht ausreichen, um einen nachhaltigen Frieden zu gewährleisten: Friede müsse – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden. Heute gehören der Organisation 193 Mitgliedstaaten an. Die Schweiz ist der UNESCO im Jahr 1949 beigetreten und ist mit einem jährlichen Beitrag von rund 3,7 Mio. CHF gemessen an der Bevölkerungszahl eine der grössten Beitragszahlerin.


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