Bundesrat erhöht vorübergehend Stützung für Zuckerproduktion

Bern, 30.11.2018 -  Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 angesichts der tiefen Zuckerpreise eine vorübergehende Erhöhung der Zuckerstützung beschlossen. Der Mindestgrenzschutz für Zucker wurde auf sieben Franken pro 100 Kilogramm festgelegt. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben steigt um 300 Franken auf 2100 Franken pro Hektare. Die Verordnungsänderungen treten auf Anfang 2019 in Kraft.

Bedingt durch die im Herbst 2017 in der EU aufgehobenen Zuckerquoten hat sich die EU- Zuckerproduktion erhöht und der Zuckerpreis weiter dem tiefen Weltmarktpreisniveau angenähert. Da seit 2005 im Handel zwischen der EU und der Schweiz für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen Freihandel besteht, überträgt sich der EU-Zuckerpreis auf die Schweiz. Angesichts der aktuell tiefen Preise hat sich der Bundesrat für die befristete Stützungserhöhung zu Gunsten der inländischen Zuckerproduktion ausgesprochen. Er nimmt damit auch eine Forderung des Parlaments vorweg. Dieses hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bourgeois (15.479) beauftragt, welche die dauerhafte Verankerung eines Mindestpreises für Zucker im Gesetz fordert.

Mit der Anwendung des Mindestgrenzschutzes steigt der Grenzschutz vom 1. Januar 2019 bis 30. September 2021 von aktuell zwei Franken pro 100 Kilogramm auf mindestens sieben Franken pro 100 Kilogramm. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben steigt von 2019 bis 2021 von 1800 auf 2100 Franken pro Hektare. Die Schweizer Zuckerwirtschaft erhält somit drei Jahre Zeit, um ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine externe Studie zum Optimierungspotenzial des Rübenanbaus und der Zuckerproduktion in der Schweiz in Auftrag geben. 

Auf dieser Basis und unter Einbezug weiterer Faktoren soll anschliessend ein Strategieprozess lanciert werden, in den auch die zuckerverarbeitende Industrie einbezogen wird. Zudem wird auch die Schweizer Zuckerwirtschaft ihren Beitrag an die kurzfristigen Massnahmen leisten. Sie wird die dafür vorgesehenen Reserven in den kommenden drei Jahren vollständig zur Preisstützung einsetzen. Mit diesem koordinierten Vorgehen sollen langfristig wettbewerbsfähigere Strukturen in der Zuckerwirtschaft erreicht werden. 


Adresse für Rückfragen

Adrian Aebi, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Tel. +41 58 462 25 02, adrian.aebi@blw.admin.ch



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