Weko eröffnet Vernehmlassung – Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden

Bern, 05.09.2006 - Die Wettbewerbskommission (Weko) trägt mit einer überarbeiteten Bekanntmachung über Vertikalabreden der Kartellrechtsrevision sowie der KMU-Bekanntmachung Rechnung. Gleichzeitig wird eine Harmonisierung mit dem EU-Wettbewerbsrecht angestrebt.

Die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs wird gemäss dem revidierten Kartellgesetz (KG) vermutet, wenn Wiederverkaufspreise (Preisbindungen zweiter Hand) festgesetzt oder Parallelimporte verhindert werden. Die Weko gibt eine entsprechende Revision ihrer Bekanntmachung über Vertikalabreden in Vernehmlassung.


Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31. Oktober 2006. Weitere Informationen sind unter www.weko.ch abrufbar.


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