Hochseeschiffe: WBF setzt auf maximale Schadenminimierung

Bern, 20.04.2018 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat von der Ankündigung der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) Kenntnis genommen, die Abwicklung und den Prozess zum Verkauf von Schweizer Hochseeschiffen zu prüfen. Das WBF sichert der FinDel seine vollumfängliche Unterstützung zu. Alle bisherigen Aktivitäten des WBF im Umgang mit den Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Hochseeschifffahrt konzentrierten sich darauf, den Schaden für den Bund möglichst niedrig zu halten.

Als die Krise in der Hochseeschifffahrt im Sommer 2015 akut wurde, beliefen sich die Bürgschaften des Bundes für Schiffe von Schweizer Reedereien auf rund 770 Mio. Fr. Betroffen war insbesondere die SCL- und SCT-Gruppe mit zwölf Hochseeschiffen.  In enger Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement konnte gemeinsam mit den Banken die Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Schiffsgesellschaften im Sommer 2015 überwunden und ein ungeordneter Zusammenbruch der Flotte verhindert werden.

Nachdem alle Bemühungen einer Sanierung der SCL- und SCT-Gruppe scheiterten, die Fortführung des Betriebs der Schiffe nur mit vom Bund besicherten Überbrückungskrediten in Millionenhöhe gesichert werden konnte, stimmte der Eigner im Herbst 2016 als letztem Ausweg dem Verkauf der Schiffe zu. Dieses Vorgehen drängte sich für den Bund auch angesichts der Ergebnisse der vom Departementsvorsteher in Auftrag gegebenen Administrativuntersuchung auf.  

Der Bund verfügte als Bürge im Verkaufsprozess nur über beschränkte Einflussmöglichkeiten – die Führung der Unternehmung wie auch die Verkaufsentscheide bei den Schiffen lagen bei den verantwortlichen Organen der Gesellschaft. Der Bund begleitete den Verkaufsprozess bestmöglich, um eine geordnete Abwicklung zu unterstützen und die finanziellen Interessen des Bundes zu wahren. Trotz diesen Massnahmen mit Beizug von Experten aus der Schiffsbranche konnte der Erlös nur einen Teil der bürgschaftsgesicherten Kredite decken und für den Bund resultierte nach der Ziehung der Bürgschaften ein hoher Verlust. 

Im Mai 2017 wurden für die betroffenen Schiffe Verkaufsverträge unterschrieben. Der geschätzte maximale Gesamtausfall für den Bund betrug zu diesem Zeitpunkt 215 Millionen Franken. National- und Ständerat stimmten einem entsprechenden Nachtragskredit in der Sommersession 2017 zu. Zwischenzeitlich sind die Schiffspreise vollumfänglich bezahlt und die Schiffe den Käufern übergeben. Die Schifffahrtsgesellschaften befinden sich in Liquidation. Im noch laufenden Prozess konnte der Bund nach der Ablösung der Bürgschaften 11 Millionen Franken vereinnahmen, womit sich der Schaden auf maximal 204 Mio. Fr. verringert – eine weitere Reduktion ist das Ziel.

Das WBF unternimmt alles, um Klarheit über die Gründe für diese hohen Verluste zu gewinnen. Entsprechend werden verschiedene Sachverhalte auch durch die zuständigen Strafbehörden untersucht. Das BWL hat die Aufsicht über die Reedereien, auch gestützt auf die Ergebnisse der Administrativuntersuchung, durch den Beizug von renommierten Schiffsexperten verstärkt. Die Aufarbeitung der FinDel wird, auch wenn sich die Situation mit keiner der verbleibenden Reedereien vergleichen lässt, gute Dienste für allfällige weitere Verkaufsprozesse leisten. 

Seit Mitte 2015 sind der Bundesrat, die EFK und die Finanzdelegation der Eidg. Räte (FinDel) laufend und transparent über die Situation und die Entwicklungen informiert worden. Alle Entscheide hat das WBF in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV bzw. deren Departementsvorsteher getroffen.

Auch bei der jetzt angekündigten Prüfung der Abwicklung und Prozesse wird das WBF eng mit der FinDel zusammenarbeiten und diese unterstützen. Oberstes Ziel des Departements bleibt es, dafür zu sorgen, dass der Verlust des Bundes durch Ziehung der Bürgschaften möglichst niedrig bleibt. Das Departement ist überzeugt, ab Mitte 2015 alle zur Verfügung stehenden Mittel konsequent für dieses Ziel eingesetzt zu haben.

Der Bund gewährt seit 1959 im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes Bürgschaften an Reedereien in der Hochseeschifffahrt. Dies dient dazu, in einem Krisenfall Hochseeschiffe in den Dienst der wirtschaftlichen Landesversorgung zu stellen und damit die Versorgung zu sichern. Zuletzt erneuert wurden die Bürgschaften im 2008. Die letzten Bürgschaften für die Hochseeschiffe laufen im 2032 aus. Heute liegen die Bürgschaften des Bundes bei den Hochseeschiffen noch knapp über 500 Mio. Fr.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF,
info@gs-wbf.admin.ch,
Tel. 058 462 20 07


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70493.html