Dienstleistungen des Lufttransportdienstes des Bundes im Jahr 2017

Bern, 11.04.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 die Dienstleistungen 2017 des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) zur Kenntnis genommen. Insgesamt flog der LTDB für den Bundesrat und die Departemente 824 (Vorjahr 899) Stunden.

Im Jahr 2017 flog der LTDB mit Flugzeugen und Helikoptern 824 Stunden für den Bundesrat und die Departemente. Davon entfallen 623 Stunden auf den Bundesrat. Mit Flugzeugen wurden insgesamt 617 Stunden geflogen, wovon 600 Stunden mit eigenen und 17 Stunden mit eingemieteten Maschinen. Von den 617 Stunden entfallen 447 auf den Bundesrat und 170 auf die Departemente. Mit Helikoptern wurden insgesamt 207 Stunden geflogen, davon 176 Stunden für den Bundesrat. Die Dienstleistungen des LTDB richten sich nach der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes V-LTDB (SR 172.010.331).

Flüge im Auftrag des Bundes

Der LTDB ist eine militärische Formation der Luftwaffe, die im Auftrag der Landesregierung, der Departemente, der Bundesversammlung, der Bundeskanzlei und der Bundesgerichte und der Schweizer Armee Flüge durchführt. Zentral dabei ist die kurzfristige Verfügbarkeit an 365 Tagen. Dafür setzt der LTDB eigene Flugzeuge und Helikopter ein. Sind die eigenen Flugzeuge bereits verplant oder im Unterhalt, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, kann der LTDB externe Flüge einmieten.

Die Vorteile der Leistungen des LTDB sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten, die kurzfristige Verfügbarkeit und die Einhaltung von fixen Terminen der Delegationen, was mit Linienflügen teilweise nicht gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen. Die Leistungen des LTDB dienen somit direkt den Interessen der Schweiz. Die Kosten eines einzelnen LTDB-Fluges können deshalb nicht mit den Kosten eines Linienfluges verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass die Piloten jährlich eine bestimmte Anzahl an Mindestflugstunden nachzuweisen haben, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Mit Flügen für den LTDB lassen sich so Leerflüge vermeiden. Ähnliche Vorschriften gelten auch für die eingesetzten Luftfahrzeuge.


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