Bundesrat nimmt Stellung zum GPK-Bericht über das Risikomanagement Bund
Bern, 23.03.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 Stellung genommen zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) über das Risikomanagement des Bundes. Er begrüsst die konstruktive Zusammenarbeit mit den GPK: Der Bericht trägt dazu bei, das Risikomanagement des Bundes als Führungsinstrument zu festigen.
Anfang Februar 2018 veröffentlichten die GPK ihren Bericht „Risikoreporting zuhanden des Bundesrates – eine Bestandsaufnahme“. Die GPK analysierten darin die Umsetzung der Empfehlungen von 2010 sowie aktuelle Herausforderungen. Der Bericht stellt dem Risikoreporting des Bundes ein positives Zeugnis aus. Die GPK haben aber auch Bedarf für punktuelle Verbesserungen geortet und sieben Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet.
Der Bundesrat stimmt den Empfehlungen der GPK grösstenteils zu. Er ist aber der Auffassung, dass das Risikoreporting den meisten Anliegen der GPK bereits heute Rechnung trägt. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass erkannte Risiken für die Aufgabenerfüllung und Zielerreichung der Bundesverwaltung im Risikoreporting lückenlos auszuweisen sind. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise budgetäre Restriktionen oder auch Volksabstimmungen nicht als Risiko für die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung geltend gemacht werden dürfen. Ziel- und Normenkonflikte müssen im politischen Prozess gelöst werden.
Besondere Bedeutung messen die GPK einer wirksamen Topdown-Steuerung der Risikomanagement-Prozesse bei. Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass das Risikomanagement verstärkt in die Führungsprozesse der Bundesverwaltung einzubinden ist und die Fachstandards kontinuierlich weiterentwickelt werden.
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