Anerkennung der eidgenössischen Berufsprüfung Arbeitssicherheit

Bern, 21.03.2018 - Wer die eidgenössische Berufsprüfung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) abgelegt hat, wird neu in der Funktion einer Sicherheitsfachperson anerkannt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die entsprechende Änderung der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) beschlossen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

Das heutige System sieht für die Ausübung der Funktion einer Sicherheitsfachperson den Besuch eines vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten Weiterbildungskurses vor. Aufgrund der Verordnungsänderung können die Arbeitgeber in Zukunft auch Absolventinnen und Absolventen der eidgenössischen Berufsprüfung ASGS als Sicherheitsfachleute hinzuziehen. 

Für die Funktion einer Sicherheitsfachperson gibt es somit in Zukunft zwei Arten von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit: diejenigen, die einen vom BAG anerkannten Weiterbildungskurs besucht haben, und diejenigen, welche die eidgenössische Berufsprüfung ASGS abgelegt haben.

Der erste Prüfungsdurchgang ASGS für künftige Sicherheitsfachleute ist im Frühling dieses Jahres geplant.


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