Flugsicherungsabkommen Schweiz-Frankreich genehmigt

Bern, 15.06.2001 - Der Bundesrat hat ein schweizerisch-französisches Flugsicherungs- abkommen für die Region Genf genehmigt. Dank diesem technischen Zusammenarbeits-Vertrag und der dazugehörenden Entschädigungs- regelung kann die schweizerische Flugsicherungs-Gesellschaft Skyguide weiterhin die Luftverkehrskontrolle in einem Teil des französischen Luftraums westlich von Genf durchführen.

Die Bedeutung dieser Regelung ist für die Schweiz nicht zu unterschätzen: Ohne ein solches Abkommen wären der Betrieb des internationalen Flughafens Genf-Cointrin und die Flugsicherung in einem grossen Teil des westschweizerischen Luftraums massiv erschwert. Die komplexe Struktur und das starke Verkehrsaufkommen machen es notwendig, dass Skyguide diese Aufgabe in einem die Landesgrenzen überschreitenden Luftraum bewältigen kann.

Die gemeinsame Flugsicherung in der Region Genf ist zwischen der Schweiz und Frankreich bereits seit 1986 institutionalisiert. Das neue Abkommen, welches auf der Basis des Musterabkommens der Eurocontrol erarbeitet wurde, stellt die völkerrechtliche Festschreibung einer Situation dar, welche sich auf operationeller Ebene seit vielen Jahren bewährt hat.

Der Bundesrat hat den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer, ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Auer und Henri-Georges Boudry, Direktor der französischen Flugsicherung, werden den Vertrag am 22. Juni 2001 anlässlich der Luftfahrtschau von Le Bourget bei Paris unterzeichnen.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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