Schweizerisch-deutscher Luftverkehrs-Staatsvertrag: Beratungen auf technischer Ebene abgeschlossen

Bern, 26.07.2001 - Am Mittwoch und Donnerstag, 25. und 26. Juli 2001, hat in Bern die 11. Verhandlungsrunde für die Erarbeitung eines Luftverkehrs-Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland stattgefunden. Im Rahmen der in Berlin von den Verkehrsministern der beiden Länder festgelegten Eckwerte konnten die noch offenen technischen Fragen weitgehend bereinigt werden.

Der künftige Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland gestattet der schweizerischen Flugsicherungsgesellschaft Skyguide AG die Durchführung der Flugsicherungstätigkeit über süddeutschem Gebiet. Zum anderen regelt er die Modalitäten der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich. Bezüglich der Flugsicherung wurde eine Einigung erzielt: Die Skyguide wird auch weiterhin diese Tätigkeit im südlichen deutschen Luftraum ausüben können, was für die flüssige Verkehrssteuerung im Grossraum Süddeutschland–Schweiz von grosser Bedeutung ist.

Bezüglich des Überflugs von süddeutschem Gebiet im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich kam es in wesentlichen Punkten ebenfalls zu einvernehmlichen Lösungen. Insbesondere wurde in folgenden Punkten eine Übereinstimmung erzielt:

  • Tagsüber dürfen die Anflugpunkte Ekrit und Saffa nicht unter 6'000 Fuss (ca. 1'800 m ü. M.) und zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht unter 13'000 Fuss (rund 4'000 m ü.M.) angeflogen werden. Für den Wartepunkt Rilax wurde eine permanente Mindesthöhe von 13'000 Fuss festgelegt.
  • Für neue Anflugverfahren richtet die Schweiz im Rahmen des neuen Betriebskonzeptes die notwendigen Instrumentenlande-Systeme ein und schafft entsprechende Warteräume im schweizerischen Luftraum.
  • Werden die festgelegten 100'000 Bewegungen pro Jahr im süddeutschen Luftraum unterhalb der Flugfläche 100 (ca. 3'050 m ü. M.) aus operationellen Gründen überschritten (maximal um 10 Prozent), geht dieser Saldo zu Lasten des Kontingents im folgenden Jahr.
  • Eine gemeinsame schweizerisch-deutsche Luftverkehrskommission soll unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages tätig werden. Sie überwacht die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und bereinigt weitere Fragen, die sich aus der Anwendung des Staatsvertrags ergeben.

Offene Punkte

Die beiden Verhandlungsdelegationen konnten indes in einzelnen Punkten keinen Konsens erzielen. Dies betrifft die Frage der Entschädigungen, welche in Süddeutschland aus Belastungen aus dem Flugbetrieb entstehen können. Weiter bedarf noch die Frage des Verhältnisses des sektoriellen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EG zum neuen Staatsvertrag einer Klärung. Schliesslich verlangte die deutsche Delegation eine Festlegung, dass die Reduktion der Flugbewegungen vom Status quo auf unter 100'000 pro Jahr im Staatsvertrag festgelegt und damit eine Dynamisierung ausgeschlossen wird. Die Schweizer Delegation konnte darauf nicht eingehen, weil dies nach ihrer Auffassung über die von den beiden Verkehrsministern am 23. April 2001 in Berlin festgelegten Eckwerte hinausgeht.

Die Delegationen werden die Verkehrsminister über die Ergebnisse der 11. Verhandlungsrunde unterrichten.

Die wichtigsten künftigen Regelungen

Bei Zustandekommen des Staatsvertrages ergeben sich die folgenden wichtigsten Regelungen:

  • Ab 1. September 2001 finden im süddeutschen Raum unterhalb der Flugfläche 100 zwischen 22.00 und 06.00 keine Flugbewegungen mehr statt.
  • Ab Winterflugplan 2002 wird süddeutsches Gebiet an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 20.00 und 09.00 Uhr unterhalb der Flugfläche 100 nicht benutzt. Ausnahmen zu diesen beiden Punkten werden ausschliesslich auf zwingende äussere Umstände begrenzt.
  • Spätestens am 1. Februar 2005 werden unterhalb der Flugfläche 100 höchstens 100'000 Flüge pro Jahr über süddeutsches Gebiet geführt.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-6993.html