Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte zeigt erneut Unterschiede

Bern, 06.02.2018 - Bei der Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2017 erneut unterschiedliche Qualitäten der Deklarationen in den Unternehmen festgestellt. Grund dafür ist vor allem die unterschiedliche Umsetzung der Deklarationspflicht in den Unternehmen.

Die Erfahrungen aus den Kontrollen der Vorjahre zeigten, dass noch nicht alle Unternehmen die deklarationspflichtigen Produkte gleich gut deklarieren. Wie bereits im Kontrolljahr 2016, legte das BFK deshalb auch 2017 seinen Kontrollfokus auf Unternehmen, die ein grösseres Risiko für inkorrekte Deklarationen haben. Kontrolliert wurden kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt. 

Insgesamt fanden 120 Kontrollen statt. Ein Sechstel (17 Prozent) der geprüften Unternehmen deklarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, die ihre Deklarationspflicht mit einem fehlerfrei funktionierenden System zur Deklaration umgesetzt haben.

Bei 37 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teils korrekt und teils nicht korrekt deklariert: Wobei bei 60 Prozent dieser bemängelten Produkte die deklarierte Holzherkunft, bei fünf Prozent die deklarierte Holzart und bei 21 Prozent sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft beanstandet werden musste. Bei den verbleibenden 14 Prozent der bemängelten Produkte war einzig die Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gewährleistet. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarieren, sind Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl an deklarationspflichtigen Produkten im Hauptsortiment. Das BFK stellte hier häufig systembedingte Mängel fest. Bei mehr als der Hälfte dieser Unternehmen waren mindestens 75 Prozent der kontrollierten Produkte korrekt deklariert.
Bei 41 Prozent der Unternehmen, war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren. Auch hier lagen die Mängel hauptsächlich bei einer fehlenden Deklaration der Holzherkunft. Bei fünf Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, welche deklarationspflichtige Produkte im Nebensortiment verkaufen.

Die Unternehmen, bei denen Mängel bei der Deklarationspflicht festgestellt worden sind, wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zur Erfüllung der Deklaration zu treffen. Ihnen wurde Fristen gesetzt, innerhalb denen sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Einzig in drei Fällen musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.  

 


Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, welche auf einer Motion des Parlaments basiert, verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.


Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:
https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/holzdeklaration.html


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (58) 462 20 21
Fabian Reusser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (58) 462 21 13
Jana Josty, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kommunikation, Tel. +41 (58) 462 20 21


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