WEKO büsst Verzinkereien wegen Preisabreden

Bern, 03.11.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst ihre Untersuchung über Preisabreden im Verzinkungsmarkt mit einvernehmlichen Regelungen ab und spricht Bussen in Höhe von insgesamt rund CHF 8 Mio. aus.

Die WEKO gelangte in ihrer Untersuchung zum Ergebnis, dass neun Feuerverzinker aus der Deutschschweiz und dem französischen Teil des Wallis zwischen 2004 und Anfang 2016 regelmässig Preisabreden trafen. So vereinbarten die Unternehmen, ihren Kunden und Kundinnen bestimmte Zuschläge in Rechnung zu stellen und Mindestpreise einzuhalten. Zudem wurden wiederholt gemeinsame Preiserhöhungen beschlossen. Diese Abreden erfolgten an verschiedenen Sitzungen der Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV), bzw. von deren Fachstelle, der Schweizerischen Fachstelle Feuerverzinken (SFF).

Bei den abgesprochenen Zuschlägen handelt es sich um den sogenannten Rohstoff- und Zinkteuerungszuschlag sowie den Transport-mehrkostenzuschlag. Der erste Zuschlag wurde praktisch allen Kunden und Kundinnen verrechnet. Er lag 2010 bis 2015 zwischen 10 und 15 % des Grundpreises für die Feuerverzinkung. Den Transportmehrkostenzuschlag stellten die Feuerverzinker dann in Rechnung, wenn sie die zu verzinkende Ware selber transportierten. Er betrug ab 2008 rund 10 %. Die vereinbarten Mindestpreise hielten die Feuerverzinker in so-genannten Sockelpreislisten fest. Die gemeinsamen Preiserhöhungen wurden alle paar Jahre beschlossen.

Derartige Preisabreden auf gleicher Marktstufe sind volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellen einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar. An ihnen beteiligte Unternehmen sind gemäss Kartellgesetz grundsätzlich zu büssen. Beteiligt an den Preisabreden waren hier die Gesellschaften der Galvaswiss-Gruppe (GALVASWISS AG, Epos Verzinkerei AG Däniken), die Gesellschaften der SDL-Gruppe (Schweizerische Drahtziegelfabrik AG, Zinctec AG), die Verzinkerei Lenzburg AG, die Verzinkerei Oberuzwil AG, die Verzinkerei Unterlunkhofen AG, die Verzinkerei Wattenwil AG, die zur ESTECH-Gruppe gehörende Verzinkerei Wettingen AG, die Verzinkerei Wollerau AG und die Zinguerie, Sablage, Métallisation SA (ZSM). Einer Unternehmung wurde die Sanktion erlassen, da sie die WEKO als Erste über das Kartell in Kenntnis gesetzt und damit die Untersuchungseröffnung ermöglicht hatte. Die Sanktionen der übrigen Unternehmen wurden reduziert, da diese Unternehmen unmittelbar nach der Untersuchungseröffnung Selbstanzeigen eingereicht hatten. Die ZSM befindet sich seit 2013 im Konkurs, weshalb sie nicht zu sanktionieren war. Gegen die Verzinkerei Stooss AG (mittlerweile in Liquidation) ist das Verfahren eingestellt worden, da sie nicht an den Preisabreden beteiligt war, wie sich zeigte.

Die Untersuchung wurde Anfang 2016 mit Hausdurchsuchungen eröffnet. Der zügige Abschluss der Untersuchung war möglich, weil alle noch aktiven Feuerverzinkungsunternehmen sowie die Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV) mit der Wettbewerbsbehörde sehr gut kooperierten und zu einvernehmlichen Regelungen Hand boten. In diesen Vereinbarungen wurden für die Zukunft klare Verhaltensweisen festgelegt.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Feuerverzinkung ist ein Korrosionsschutzverfahren für Stahl. Bei diesem Verfahren werden Stahlteile (z. B. Schrauben, Gewinde, Stahlträger, Balkon- und Treppengeländer, Aussentreppen, Strom- und Seilbahnmasten) durch Eintauchen in ein Zinkbad mit einer langhaftenden Zinkschicht überzogen. Dies verhindert, dass der Stahl korrodiert («rostet»).


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