Militärversicherung: Bundesrat legt künftig die Krankenversicherungsprämien fest

Bern, 01.11.2017 - Aktive Berufsmilitärs, aber auch pensionierte können sich in der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichern. Bisher war die Höhe der Krankenversicherungsprämie vom höchstversicherten Verdienst abhängig. Künftig richten sich die Prämien nach den Kosten und werden vom Bundesrat jährlich festgelegt, wie er an seiner Sitzung vom 1. November 2017 beschlossen hat.

Bereits seit einigen Jahren decken die Prämien der beruflich und freiwillig Versicherten in der Militärversicherung die Krankheitskosten nicht mehr. 2015 belief sich das daraus entstandene Defizit auf 4 Millionen Franken. Das Defizit wird jeweils vom Bund gedeckt.

Mit der Änderung des Gesetzes und der Verordnung über die Militärversicherung sollen künftig die effektiven Kosten für Leistungen bei Krankheit und Unfall massgebend sein. Diese Anpassung hat das Parlament im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 beschlossen. Der Kostendeckungsgrad muss mindestens 80 Prozent betragen. Um dies zu erreichen, legt der Bundesrat künftig die Höhe der Prämie  gestützt auf Schätzungen des zu erwartenden Aufwands im laufenden und im kommenden Jahr fest. Auf Anfang 2018 steigen damit die Prämien für Leistungen bei Krankheit von 292 Franken auf 340 Franken. Dazu kommt bei den freiwillig Versicherten ein Zuschlag für Leistungen bei Unfall von 24 Franken.


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